Es ist ein Rückschlag für die Alternative für Deutschland (AfD): Die Partei darf in Niedersachsen vom Landesverfassungsschutz vorerst zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen abgelehnt.

AfD Niedersachsen klagt gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden – eine Phase, die nicht noch einmal verlängert werden konnte. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt. 

Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, wies der Landesvorsitzende Ansgar Schledde zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

AfD Niedersachsen: Gericht sieht verfassungsfeindliche Bestrebungen

Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Stimmungsmache gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, hieß es. Außerdem gebe es unter anderem Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.

Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt, hieß es vom Gericht weiter. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren.

Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

AfD will gegen Verfassungsschutz-Einstufung juristisch vorgehen

Das scheint die AfD auch zu planen. Der AfD Landesvorsitzende Ansgar Schledde sagte am Montag, er habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover „mit großem Unverständnis“ zur Kenntnis genommen. Die AfD sei und bleibe eine Partei, die mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehe. „Alle anderslautenden Vorwürfe weisen wir entschieden zurück“, betonte Schledde. Die AfD werde „selbstverständlich notfalls durch alle juristischen Instanzen gehen, um gegen eine etwaige im Hauptsacheverfahren gleichlautende Entscheidung zu klagen“.

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Schledde warf dem Gericht vor, „ohne auch nur eine einzige konkrete Begründung in der Sache“ die Einschätzung des Verfassungsschutzes übernommen zu haben. „Ob diese Entscheidung dem Vertrauen in den Rechtsstaat dienlich ist, sei daher dahingestellt.“ Schledde zufolge gründe die Hochstufung auf einer nicht tragfähigen Argumentationsgrundlage.

AfD-Einstufung als rechtsextremistisch in vier Bundesländern bestätigt

In vier Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.

dpa und epd