Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im nächsten Jahr räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag und gab damit einer entsprechenden Klage des Vermieters der Immobilie statt. 

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Eine Güteverhandlung zwischen der Partei und dem Hauseigentümer war vor einer Woche gescheitert. Der Eigentümer der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf will die AfD nicht länger als Mieter dulden. Hintergrund ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht von Vermieter Lukas Hufnagl verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. 

Bundesgeschäftsstelle der AfD: Partei hätte Genehmigung gebraucht

Der österreichische Immobilieninvestor kündigte der AfD deswegen fristlos, ohne sie vorher abzumahnen. Er verlangt eine Räumung vor dem Ende der Mietverträge, die bis Ende 2027 laufen, aber Sonderkündigungsrechte beinhalten. 

Zwar stellte das Gericht fest, dass die AfD eine Genehmigung des Vermieters für die Nutzung des Hofes und der Außenfassade, die mit einem Logo bestrahlt wurde, hätte einholen müssen. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. „Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich“, sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat. 

Landgericht entscheidet: Räumung zum 30. September 2026 

Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. 

208844_1325_208844_cover.jpg
#20 Wolfram Weimer über die Brandmauer zur AfD - und Fahrradfahren mit Friedrich Merz
Meine schwerste Entscheidung
 

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. „Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen“, teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag an. 

Auch interessant

Die Partei mietet das Gebäude im Stadtteil Wittenau seit 2022 an. Für die Immobilie gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen sollten.

lth/afp