Als Marla-Svenja Liebich offiziell noch ein Mann war, betrieb sie einen Online-Shop. Dort bot Liebich Baseballschläger an. Die Aufschrift: „Abschiebehelfer“. Liebich ist eine zentrale Figur der deutschen rechtsextremen Szene, erhielt Geldstrafen, auch Bewährungsstrafen. 2023 aber wurde Liebich zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Und das sorgt für eine Debatte. Denn womöglich landet sie in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen. Eine Provokation? Ein politisches Spiel, das den Staat lächerlich machen soll?
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Man muss zurückgehen: Liebich ist seit vielen Jahren in der extrem rechten Szene aktiv und fiel nicht nur mit flüchtlingsfeindlicher Rhetorik auf, sondern hetzte auch gegen queere Menschen, nannte sie laut Berichten „Parasiten der Gesellschaft“ und sprach vom „Transfaschismus“. Bei einem Prozess Anfang des Sommers in Leipzig zeigte sich Liebich mit Schnurrbart, die Fingernägel lackiert, dazu John-Lennon-Sonnenbrille und ein großer Hut, die Schultern mit Leopardenmuster bestickt. Liebich genießt offensichtlich die Inszenierung.
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Ende des vergangenen Jahres trat ein Gesetz in Kraft, das Transmenschen mehr Rechte gibt – vor allem wurde nach Willen der damaligen Ampel-Regierung die Pflicht zur medizinischen Begutachtung vor einer Geschlechtsänderung gestrichen. Viele Queere hatten diese Begutachtung als unwürdig empfunden. Seit November können Menschen durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt ihr Geschlecht ändern lassen – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Das nutzte auch Liebich. Der Vorwurf: Liebich änderte den Geschlechtseintrag auch deshalb, um die Haftbedingungen zu beeinflussen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Queere Menschen sind immer schon Feindbild der rechtsextremen Szene. In den vergangenen Jahren wurden die Proteste gegen CSD-Feste schärfer, gerade junge Neonazi-Gruppen hetzen gegen Transpersonen. Auch AfD-Politiker fallen immer wieder mit Stimmungsmache gegen queere Menschen auf.

Der Fall Liebich erreicht nun die Bundesregierung: Im Interview mit dem „stern“ sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Das ist ein Beispiel für den sehr simplen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.“ Genau davor sei immer gewarnt worden. „Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet.“
CDU und CSU waren immer schon Gegner des neuen Selbstbestimmungsgesetzes, schon vor der Einführungen hatte es Debatten zum Missbrauch gegeben. Das Gesetz der Ampel sieht deshalb Ausnahmen vor: Im Verteidigungsfall etwa können Männer dem Dienst an der Waffe nicht entgehen, eine Änderung des Geschlechts ist in der Zeit nicht erlaubt. Auch das Hausrecht bleibt unberührt, was vor allem für Betreiber von Fitnessstudios und Saunen gilt. Dort war die Sorge, dass sich Täter einschleusen, um Frauen sexuell zu stalken.

Grünen-Politiker Steffen: „Die Union springt über das Stöckchen der Rechten und der AfD“
Die Union sagt jetzt: Das reicht nicht. „Es ist zu einfach und zu voraussetzungsfrei in Deutschland, das Geschlecht zu wechseln. Das Selbstbestimmungsgesetz in der jetzigen Form öffnet Missbrauch Tür und Tor“, sagt Rechtsexperte und Vize-Fraktionschef Günter Krings unserer Redaktion. Die Grünen äußern sich dagegen kritisch. Es sei „fatal, wenn dieser Fall nun die Errungenschaften des Selbstbestimmungsrechts einreißt“, sagt Rechtsexperte Till Steffen. „Die Union springt über das Stöckchen der Rechten und der AfD und lässt sich bei der Geschlechtsdebatte treiben.“
Es ist unklar, ob es neben dem nun öffentlichen Fall weitere Beispiele für Missbrauch gibt. Das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium geben dazu auf Nachfrage keine Auskunft. Fachleute verweisen darauf, dass Gefängnissen weiterhin möglich ist, über den Einzelfall zu entscheiden.
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Das heißt: Ist die Sicherheit der neuen Inhaftierten oder der Insassen gefährdet, kann das über die Unterbringung entscheiden. Und zu einer Aufnahme in einer Haftanstalt zählen auch medizinische und psychologische Prüfungen. Schon jetzt haben Gefängnisse Erfahrungen etwa mit verurteilten transsexuellen Prostituierten. Allerdings gibt es auch Berichte über Übergriffe während der Haft.
Im Fall Liebich kann das bedeuten, dass sie die Strafe in einem regulären Männervollzug leisten muss. Hinweise dafür gibt es bisher nicht. Die Behörden in Sachsen wollen sich dazu nicht äußern.
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Verhindern verschärfte Regeln im Gesetz einen Missbrauch? Der Union geht es auch darum, grundsätzlich die Hürden für eine Geschlechtsänderung wieder anzuheben. „Wir wollen nicht zurück zu einer ausufernden medizinischen Begutachtung. Es muss aber verbindlich mehrere fachliche Beratungen von Menschen geben, die ihr Geschlecht ändern möchten“, sagt Rechtspolitiker Krings. Auch eine angemessene Wartefrist für eine Entscheidung sollte ein verändertes Gesetz vorsehen.
Liebich inszeniert seine Inhaftierung offenbar mit einer „Abschiedsfeier“
Grünen-Politiker Steffen hebt dagegen hervor: „So viele Menschen profitieren von dem Gesetz. Und niemand kommt zu Schaden. Niemand schadet es, wenn ein Mensch sich als Frau fühlt und nicht mehr als Mann.“ Die Union solle sich um „wichtige Themen“ kümmern, den „Jobmotor und soziale Absicherung in Deutschland“, so Steffen.
Ende der Woche muss Liebich die Haft in der JVA Chemnitz antreten, kündigte über die sozialen Netzwerke eine Pressekonferenz vor dem Gefängnis an, eine „Abschiedsfeier“. Liebich treibt weiter die Aufmerksamkeit auf den Fall, will das Ereignis „live“ übertragen. Andere Rechtsextremisten hätten bereits eine Demonstration für Liebich angekündigt.












