Man muss Marla-Svenja Liebich beim Wort nehmen. Früher lebte die Rechtsextremistin als Mann. Nun änderte sie ihr Geschlecht. Das ist ihr gutes Recht. Das neue Selbstbestimmungsrecht macht das mehr oder weniger bürokratisch unkompliziert möglich.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Es waren aber auch diese Worte, mit denen Liebich früher – zentral in der rechtsextremen Szene – auffiel. „Transfaschismus“ und „Parasiten der Gesellschaft“, mit dieser Hetze verunglimpfte Liebich queere Menschen. Brisant ist: Die Rechtsextreme muss nun eine Haftstrafe antreten, unter anderem wegen Volksverhetzung. Kommt sie jetzt in ein Frauengefängnis?

Wer Liebichs Äußerungen und Auftreten beobachtet, der muss erkennen: Hier genießt es jemand, den Staat vorzuführen. Und zugleich die politischen Errungenschaften vieler Menschen ins Lächerliche zu ziehen. Liebich schafft es sogar, dass sich nun Bundesinnenminister Dobrindt zum „Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts“ äußert.
Das Selbstbestimmungsrecht hat erreicht, dass Menschen nicht mehr durch unwürdige medizinische Gutachtenprozeduren müssen. Das ist wichtig. Wer sich anders fühlt als sein biologisches Geschlecht, muss dies ohne diskriminierende Bürokratie ändern können. Es schadet niemanden.
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Zugleich ist eine Debatte über das Selbstbestimmungsrecht erlaubt. Die Union fordert bessere, fachliche Beratung junger Menschen. Erkennt die Politik Lücken zum Missbrauch, muss sie diese schließen. Eine Evaluation des Gesetzes ist wichtig. In diesem Fall aber darf sich die Politik nicht die Agenda von Extremisten vorgeben lassen. Das ist ein fatales Signal. Die Inszenierung einer hetzerischen Person sollte niemand auf eine politische Bühne heben.








