Die griechische Insel Agathonisi ist klein, an manchen Stellen nicht einmal zwei Kilometer breit, unweit vom türkischen Festland. Es ist erst wenige Tage her, da prallte ein Boot mit Geflüchteten hier auf einen Felsen. Die Menschen gerieten in Seenot. Zehn von ihnen wurden gerettet, laut griechischen Medienberichten war einer so schwer verletzt, dass Rettungsflieger ihn in ein Krankenhaus auf der Insel Samos flogen. Er starb kurz nach dem Vorfall.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die anderen Schutzsuchenden werden mutmaßlich inhaftiert. So wie derzeit auch andere Migranten, die auf griechischen Inseln anlanden. Denn: Starten die Boote über diese Route aus Nordafrika, gilt in Griechenland ein Stopp der Asylverfahren. Die Regierung in Athen reagiert damit auf eine seit Ende 2023 (auf vergleichsweise niedrigem Niveau) gestiegene Zahl von Geflüchteten und Migranten, die aus Nordafrika – meist aus Libyen – in Schiffen und Booten vor allem in Richtung Kreta aufgebrochen waren. Zuletzt waren es 2000 in nur wenigen Tagen, mehr als 7000 seit Jahresbeginn. 2024 waren es insgesamt knapp 5000. Kritiker sehen in dem beschlossenen Verfahrensstopp einen Verstoß gegen geltende internationale Verträge.

Rückführungen: EU-Innenminister besprechen gemeinsame Lösung

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    Das Bootsunglück ist nur eine kleine Meldung. Aber: Was in Griechenland passiert, wirkt sich aus – bis nach Deutschland. Das war schon 2015 und 2016 so, als sich Hunderttausende Menschen auf den Weg von den griechischen Inseln und dem Balkan bis nach hierher machten. Heute sind die Zahlen von Asylsuchenden in Deutschland massiv gesunken, allein in diesem Jahr um fast 50 Prozent im Vergleich zu 2024.

    In diesen Wochen debattiert Deutschland hitzig über die umstrittenen Zurückweisungen von Asylsuchenden etwa an der polnischen Grenze – am Ende betrifft das gerade einige Dutzend Fälle pro Monat. Die Diskussion ist groß, der Effekt vor allem symbolisch.

    Asyl in Griechenland, Weiterreise nach Deutschland. 2024 waren es mehr als 25.000 Fälle

    Anders bei Griechenland: Noch immer kommen jedes Jahr mehrere Tausend Schutzsuchende aus Griechenland nach Deutschland, beantragen hier Asyl – obwohl ihnen die griechischen Behörden bereits einen Schutztitel zugesprochen hatten. Von Januar bis Mai dieses Jahres waren es rund 8000, teilt das Bundesinnenministerium auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor. 2024 waren es demnach mehr als 26.000 Personen. Debattiert wird das kaum – auch nicht durch die Regierung von Friedrich Merz.

    Menschen, die in einem EU-Staat Asyl beantragen, dürfen dies nicht noch einmal in einem weiteren europäischen Land – so sieht es das europäische Recht vor. Was anerkannte Flüchtlinge aber dürfen: innerhalb von sechs Monaten für 90 Tage visafrei ins EU-Ausland reisen. Das erlaubt der Schengener Grenzkodex.

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    Schon Horst Seehofer befasste sich mit diesem Problem

    Für die Weiterreise reicht den Schutzsuchenden oftmals nur der Flüchtlingspass. Wobei die Menschen belegen müssen, dass der Aufenthalt nicht dauerhaft ist. Aber wie funktioniert das konkret? Unklar ist, was die Grenzbeamten noch kontrollieren. Und ob anerkannte Geflüchtete etwa ihr Rückflugticket, Sozialversicherungsscheine oder ausreichend Bargeld vorlegen müssen. Und selbst wenn Beamte das prüfen, lässt sich all das auch vortäuschen.

    Was seit Jahren passiert: Menschen mit Asyl in Griechenland steigen in ein Flugzeug in Athen oder Thessaloniki und fliegen nach Deutschland. Und bleiben. Die Behörden sprechen von „irregulärer Sekundärmigration“.

    Das Thema ist so alt, dass sogar schon Innenminister Horst Seehofer (CSU) vor Jahren damit befasst war. Passiert ist seitdem wenig – anders etwa als an den Landesgrenzen zu Polen, Österreich oder der Schweiz, wo Grenzbeamte derzeit im Dauereinsatz sind. „Die Bundespolizei kontrolliert Flussbrücken, Autobahnen und Landstraßen an den Binnengrenzen zu Polen oder Österreich, wir sind an der Landesgrenze mit massiven Personaleinsatz unterwegs, überprüfen strikt auf mögliche irreguläre Einreisen von Migranten und Schutzsuchenden“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des Bereichs Bundespolizei bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), unserer Redaktion. „Zugleich klafft eine Lücke an den Flughäfen. Dort dürfen Bundespolizisten bei ankommenden Flügen keine Grenzkontrollen durchführen, wenn die Flieger aus einem anderen Schengenstaat wie etwa Griechenland oder Spanien kommen.“

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    #17 Omid Nouripour über seine Flucht aus dem Iran – und wie man auf Farsi rappt
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    In Griechenland herrschen fürchterliche Verhältnisse in den Unterkünften

    Der Gewerkschafter fordert in Abstimmung mit den anderen EU-Staaten und den Fluggesellschaften mehr Befugnisse für die Beamtinnen und Beamten an den Flughäfen, etwa zur Zurückweisung dieser Sekundärmigration. „Wir kontrollieren die Landgrenzen – und haben gleichzeitig an Flughäfen kaum Handhabe gegen illegale Migration. Das ist absurd“, sagt Roßkopf.

    Sind die Syrer, Afghanen oder Sudanesen aus Griechenland in Deutschland, beantragen sie nach der Einreise Schutz beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Bamf. Asylrechtlich ist die Sache klar, der Fall liegt in Griechenland – die Menschen müssen zurück. Allerdings hatten in den vergangenen Jahren mehrere Oberverwaltungsgerichte Abschiebungen aus Deutschland nach Griechenland untersagt. Der Grund: die menschenunwürdige Versorgung. Es bestehe die Gefahr, dass im Falle der Abschiebung in Griechenland „elementarste Bedürfnisse“ wie „Bett, Brot, Seife“ fehlen würden, hieß es. Eine Verletzung der Menschenrechte.

    Neues Urteil: Gesunde Männer können abgeschoben werden. Frauen, Kinder, Kranke weiterhin nicht

    Den Behörden waren bei der Sekundärmigration aus Griechenland lange die Hände gebunden. Im April aber entschied das Bundesverwaltungsgericht nun anders als vorherige Richter. „Alleinstehenden, erwerbsfähigen und nicht vulnerablen international Schutzberechtigten drohen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“, heißt es in einer Mitteilung. Das heißt: Gesunde Männer, die bereits Asylstatus in Griechenland haben, können abgeschoben werden. Frauen, Kinder, Kranke weiterhin nicht.

    Bisher ist nicht klar, wie stark deutsche Behörden nun gegen die Sekundärmigration vorgehen – und abschieben. Dafür ist das Urteil zu frisch. Klar ist, das Bundesamt kann Anträge von jungen Männern nun schnell ablehnen. „Daran anschließend greift ein Leistungsausschluss, dessen Umsetzung in der Zuständigkeit der Länder liegt“, schreibt das Bundesinnenministerium auf Nachfrage.

    Und dann? Rückführung in andere europäische Staaten scheitern oft. Die aktuelle griechische Regierung hat schon erklärt, sie werde die Menschen nicht zurücknehmen. In Athen sieht man sich seit Jahren alleingelassen mit den an der EU-Außengrenze ankommenden Schutzsuchenden.

    Migranten in prekärer Lage: „Viele landen auf der Straße“

    Die Flüchtlingshelfer von Pro Asyl kritisieren zudem, dass sich die „inhumane Situation“ für die Menschen vor Ort nicht geändert habe. „Weiterhin gilt die drastische Formel: Kein Bett, kein Brot, keine Seife“, sagt Meral Zeller, Referentin in der Europaabteilung, unserer Redaktion. Wohnungslosigkeit sei ein großes Problem. „Viele landen nach der Anerkennung zunächst auf der Straße und kommen provisorisch für ein paar Nächte bei wechselnden Bekannten unter“, sagt Zeller. Auch der Zugang zu staatlichen Leistungen und zum Arbeitsmarkt seien oftmals allenfalls theoretisch möglich.

    Tatsächlich schreibt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid, dass Asylsuchende „voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften oder Notschlafstellen mit grundlegenden sanitären Einrichtungen unterkommen, die unter anderem auf kommunaler Ebene und durch nicht staatliche Hilfsorganisationen betrieben werden“. Von gut funktionierender staatlicher Hilfe und Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt ist wenig zu lesen. Bedürfnisse wie Essen könnten die Männer aus Syrien oder Afghanistan durch Jobs „anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft“ finanzieren, so das Gericht. Immerhin: Im Notfall sei medizinische Versorgung gesichert.

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    Syrien, ohne Rettung: Alltag in der Sackgasse
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    Migration: Um das System zu ändern, müssten die Staaten EU-Regeln ändern

    Was die Causa Griechenland offenbart: Innerhalb Europas klafft die Versorgungslücke zwischen den Staaten auseinander, macht eine faire Verteilung von Schutzsuchenden kaum möglich. Stattdessen gehen die Menschen dorthin, wo es besser ist. Und dorthin, wo sie Bekannte, Freunde, Verwandte haben. Das EU-Recht erlaubt es ihnen, die griechischen Behörden lassen die Sekundärmigration laufen. Einzelne Bundespolizisten sollen nach Informationen unserer Redaktion an griechischen Flughäfen Dokumente von Flüchtlingen prüfen. Ob sie Ausreisen verhindern, ist unklar.

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    Die Debatte zeigt auch, dass die Luftgrenze nur sehr aufwendig zu kontrollieren ist. Hier schlägt die Reisefreiheit der EU-Bürger voll durch. An deutschen Flughäfen sichten Beamte lediglich Fluggäste und „weisen mögliche Migranten an die Aufnahmeeinrichtungen“, sagt Gewerkschafter Roßkopf. „Zurückweisen dürfen die Beamten nicht.“

    Um das System zu ändern, müssten die Staaten zuerst die EU-Regeln ändern. Ernsthaft angestrebt hat das bisher keine Bundesregierung. Anders als Grenzposten an Landgrenzen bedeuten Passkontrollen an Flughäfen deutliche Verzögerungen im Flugverkehr. Staus an der polnischen Grenze nimmt die Koalition von Union und SPD offenbar bei ihrer „Migrationswende“ in Kauf – Wartezeiten in Flughafenhallen und verärgerte Airlines offenbar nicht.