Acht Wochen Entspannung in der Hängematte, vielleicht sogar ein längerer Trip nach Sizilien – und das auf Kosten der Steuerzahler? So stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger die Sommerpause im Bundestag vor: ein leerer Plenarsaal, keine hitzigen Debatten, keine neuen Gesetze, politischer Stillstand. Doch ganz so einfach ist es nicht. Zwar endete die letzte Sitzungswoche des Bundestags am 11. Juli, und erst am 8. September öffnet sich wieder die Tür zum Plenarsaal. Doch was dazwischen liegt, ist keine Ferienzeit im klassischen Sinn.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die parlamentarische Sommerpause hat eine lange Tradition, die bis in die Weimarer Republik zurückreicht. Schon damals legte der Reichstag regelmäßig Sommerpausen ein – offiziell noch „Ferien“ genannt –, die aber nicht in der Geschäftsordnung verankert waren und durch Ausschusssitzungen oft unterbrochen wurden. Seit 1950 wird das im Deutschen Bundestag fortgeführt: In den Sommermonaten, meist zwei Monate lang, von Juli bis August, finden keine Plenarsitzungen statt. Die Pause soll Abgeordneten den Raum für Erholung geben und ihnen Zeit für die Arbeit vor Ort in ihren Wahlkreisen ermöglichen.
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Doch sieht die Realität heute oft anders aus. „Politisch gibt es schon seit geraumer Zeit keine wirkliche Sommerpause mehr“, sagt Paula Piechotta, Abgeordnete der Grünen und Mitglied im Haushaltsausschuss. „Das Einzige, was geblieben ist: Im August tagt das Plenum nicht.“
Sommerpause: Abgeordnete haben durchgehend Termine
Gerade für „die Haushälter“, die unter großem Zeitdruck den umfangreichen Regierungsentwurf des Staatsetats beraten müssen, sei die Sommerzeit alles andere als ruhig. Piechotta berichtet, dass sie auch während der Sommerpause permanent an Sitzungen teilnehme. Vor wenigen Tagen habe sie noch einen Termin im Verkehrsministerium wahrgenommen. „Diese Woche stehen Wahlkreistermine und teilweise Haushaltstermine in Berlin an“, berichtet sie. Zwar folge danach eine Woche Urlaub, doch anschließend stünden wieder regelmäßig Termine in der Hauptstadt auf dem Programm. Da viele dieser Treffen vor Ort stattfinden, fährt Piechotta regelmäßig von ihrem Wahlkreis Leipzig ins Regierungsviertel.

Dass es in diesem Jahr besonders viel zu tun gibt, hängt auch mit der angespannten Haushaltssituation zusammen. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl konnte der reguläre Haushalt für dieses Jahr bislang nicht verabschiedet werden. Stattdessen arbeitet die Regierung mit einer vorläufigen Haushaltsführung. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) den Entwurf für den Haushalt 2025 sowie den Finanzplan bis 2028 eingebracht. Während der Plenarbetrieb ruht, beraten Ausschüsse und Fachpolitiker weiter – damit der Bundestag im Herbst nicht nur den laufenden Haushalt, sondern auch den für 2026 rechtzeitig beschließen kann.
Wie Abgeordnete die Sommerpause nutzen
Auch abseits der Haushaltsberatungen ist für viele Abgeordnete in der Sommerzeit keine Ruhepause angesagt. Wenn der Plenarsaal in Berlin geschlossen bleibt, nutzen sie die sitzungsfreie Zeit für die Arbeit im Wahlkreis: Sie besuchen Schulen, Pflegeheime oder Unternehmen und führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. „An den Tagen, an denen ich nicht in Berlin bin, erledige ich Wahlkreisarbeit“, sagt auch Piechotta. Wer sonst meist nur an Wochenenden seinen Wahlkreis aufsucht, hat jetzt mehr Raum für den direkten Austausch vor Ort.

Gleichzeitig sind viele Fraktionen schon in den Vorbereitungen für den Herbst: Sie arbeiten an Gesetzesinitiativen, bereiten Anhörungen sowie Sitzungen vor und widmen sich Detailfragen, die während der hektischen Sitzungswochen möglicherweise zu kurz kommen.
Sommerpause: Was passiert in einer Krisensituation?
Jederzeit müssen Abgeordnete zudem damit rechnen, aus dem Urlaub zurückberufen zu werden. Denn das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor, dass unter bestimmten Umständen auch während der Sommerpause Sondersitzungen möglich sind. In Artikel 39 Absatz 3 heißt es dazu: „Der Bundestag bestimmt den Schluss und den Wiederbeginn seiner Sitzungen.“ Dennoch kann Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) den Bundestag zu Sondersitzungen einberufen – und ist sogar verpflichtet, dies zu tun, wenn ein Drittel der Abgeordneten, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler dies verlangen. Auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise im Jahr 2015 verabschiedete etwa der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die Abgeordneten mit dem Rat „Schwimmen Sie nicht zu weit raus“ in die Sommerpause.
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Obwohl für diesen Sommer bislang keine Sondersitzung anstehen, sind sie nicht auszuschließen. Der Streit über die Stromsteuer-Entlastung für Haushalte ist nicht beigelegt, auch für die Wahl der drei neuen Verfassungsrichterinnen und -richter scheint noch keine Lösung in Sicht zu sein. Es könnte also durchaus sein, dass die Abgeordneten kurzfristig einberufen werden.
Kurzfristige Sitzungen: Belastend für Mitarbeitende
Das würde nicht nur die Abgeordneten selbst betreffen, sondern auch die Mitarbeitenden im Bundestag, Fraktionen, Ministerien und Abgeordnetenbüros. Sie organisieren Sitzungen, bereiten Unterlagen vor, schreiben Reden und koordinieren Termine. Zwar gilt für sie das reguläre Arbeitsrecht mit Urlaubsanspruch wie für andere Beschäftigte auch. Doch in der Praxis ist Urlaub für viele schwer planbar – vor allem, wenn Sitzungen kurzfristig angekündigt oder Termine erst spät kommuniziert werden.
„Es braucht vor allem mehr Planbarkeit für die Mitarbeitenden“, sagt Piechotta. Viele würden ihren Urlaub ein Jahr im Voraus planen, etwa weil sie kleine Kinder hätten. „Dieses Jahr wurde ihnen dann im April oder Mai mitgeteilt, dass in der Sommerpause wichtige Pflichtveranstaltungen anstehen“, sagt die Politikerin. „Das ist besonders für die vielen Mitarbeitenden im Bundestag mit kleinen Kindern, die auf die Berliner Schulferien angewiesen sind, eine große Belastung.“










