Die Kritik an Jens Spahn reißt nicht ab. Erst in diesem Jahr ist er zum Chef der stärksten Bundestagsfraktion gewählt worden – und sollte Friedrich Merz in dieser Funktion eigentlich die nötigen Mehrheiten im Parlament beschaffen. Doch an dieser Aufgabe schien der CDU-Politiker vergangene Woche zu scheitern, als ihm die Fraktion die Zustimmung zur Richter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf verwehrte. Dabei war das Image des Münsterländers zu diesem Zeitpunkt bereits angekratzt. Erst der geschwärzte, dann der ungeschwärzte Bericht über Spahns Maskenbeschaffung in der Coronapandemie warfen mindestens Fragen auf.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Am Dienstag ploppte dann eine weitere Unregelmäßigkeit auf: Spahn musste 5000 Euro an seine eigene Partei nachzahlen, weil er über mehrere Jahre seine Mandatsträgerabgabe nicht vollständig entrichtet hat. Er habe „die Differenz, die ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender zusätzlich hätte abführen müssen, versehentlich nicht angewiesen“, sagte Spahn dem „Handelsblatt“ vom Dienstag. „Das ist mir durchgegangen.“
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Jens Spahn: Darum muss er mehr zahlen als andere
Spahn hat zwar die in der Parteisatzung seines Landesverbands festgelegte Grundabgabe für Bundestagsabgeordnete von 730 Euro gezahlt, wie das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Rechenschaftsberichte der CDU der Jahre 2022 und 2023 berichtete. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender hätte er aber 870 Euro und damit 140 Euro mehr im Monat zahlen müssen.
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Spahn räumte gegenüber der Zeitung ein, auch 2024 nur den Grundbetrag gezahlt zu haben. „Den Fehlbetrag von rund 5000 Euro habe ich sofort nach Kenntnis nachgezahlt“, sagte er der Zeitung mit Blick auf die drei Jahre. Spahn sagte dem „Handelsblatt“ weiter, als Fraktionsvorsitzender zahle er seit seiner „Wahl im Mai die entsprechend höhere Abgabe“. Die Parteisteuer für den Fraktionsvorsitzenden beläuft sich auf 1200 Euro im Monat und liegt damit ähnlich hoch wie die eines Bundesministers.
daw, afp






