Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen darf von zukünftigen Wahlen ausgeschlossen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag der Politikerin abgewiesen, in dem sie sich gegen ihren Ausschluss wehrt. Es liege keine unmittelbare Gefahr „einer nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung“ der Menschenrechte vor, begründete das Gericht in Straßburg am Mittwoch seine Entscheidung. Le Pen hatte einen Eilantrag vor dem Gericht gestellt.

Marine Le Pen hat vier Millionen Euro veruntreut haben

Le Pen äußerte im Onlinedienst X Bedauern über die Entscheidung des EGMR. Die Rechtspopulistin war Ende März von einem Gericht in Paris wegen veruntreutem EU-Geld zu einer sofort geltenden fünfjährigen Periode der Nichtwählbarkeit verurteilt worden. Zudem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haftstrafe ist ausgesetzt, weil Le Pen in Berufung gegangen ist.

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Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass Le Pen maßgeblich daran beteiligt gewesen war, mit Gehältern von EU-Parlamentsassistenten die Finanzen ihrer Partei, des heutigen Rassemblement National (RN), zu sanieren. Der dadurch entstandene Schaden wurde auf gut vier Millionen Euro beziffert.

Le Pen womöglich bei Wahlen 2027 nicht dabei

Falls die Richter den Ausschluss von Wahlen im Berufungsverfahren nicht aufheben, wird Le Pen 2027 nicht wie geplant ein viertes Mal bei der Präsidentschaftswahl antreten können. Das Berufungsverfahren soll im Sommer 2026 abgeschlossen sein.

AFP/jle