Für die Luftschläge Israels gegen iranische Atomanlagen findet Bundeskanzler Friedrich Merz einen markigen Ausdruck: „Drecksarbeit“. Das klingt nach Lob, nach Respekt. Merz will deutlich machen: Er steht an der Seite Israels, wenn sich das Land die Hände schmutzig macht im Kampf gegen das Mullah-Regime in Teheran. Nur: Macht sich Israel auch völkerrechtlich die Hände schmutzig? Bricht es mit internationalen Regeln? Fachleute bewerten für unsere Redaktion den Schlag gegen Irans Atomprogramm. Dabei geben sie eine Warnung ab: Mehr und mehr wird das Völkerrecht von Großmächten unterminiert. Das kann am Ende für massive Unsicherheit sorgen – auch in Europa. Und Deutschland.
Wie begründet Israel den Angriff auf das iranische Atomprogramm?
Der israelische Premier Benjamin Netanjahu rechtfertigte die Militäroperation mit der „iranischen Bedrohung für das Überleben Israels“. Er meint damit vor allem die Atomwaffen-Pläne des Regimes in Teheran, die Israel gefährden. Völkerrechtlich beruft sich Netanjahu auf das Selbstverteidigungsrecht. Zwar gilt grundsätzlich im Völkerrecht ein Gewaltverbot. Es ist eine entscheidende Norm im internationalen Recht. Der Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen legt jedoch eine Ausnahme fest: eben dieses Recht auf Selbstverteidigung. Und zwar bis der Sicherheitsrat Maßnahmen „zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ getroffen hat.
Auch „kollektiver Schutz“ ist legitim. Die USA können Israel zur Seite stehen – und Hilfe im Kampf gegen die Gefahr leisten. Das hat die US-Regierung getan, und ebenfalls massive militärische Schläge gegen den Iran und die Atomanlagen verübt.
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Wie ist diese Begründung juristisch zu bewerten?
Fast alle Völkerrechtsexperten sehen den Angriff Israels kritisch. Damit Israel und die USA sich auf das Recht zur Selbstverteidigung stützen können, „muss ein gegenwärtiger, andauernder Angriff seitens des Irans vorliegen“, sagt Heike Krieger, Völkerrechtlerin an der Freien Universität Berlin und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht, im Gespräch mit unserer Redaktion. Das aber sei nicht der Fall.

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Die iranische Führung droht Israel immer wieder, will das Land am liebsten von der Landkarte eliminieren. Das Regime unterstützt militante Gruppierungen in der Region, wie die Huthi-Rebellen im Jemen oder die Hisbollah im Libanon, liefert Waffen auch für deren Kampf gegen das israelische Militär. Ende Mai sorgte ein Bericht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) für Unruhe. Demnach erhöhte der Iran seinen Bestand an hochangereichertem Uran zuletzt deutlich.
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Und doch: Akute Angriffe des Iran, die Israels Sicherheit massiv gefährden, hatte es zuletzt nicht gegeben. Es liefen in den vergangenen Wochen sogar Verhandlungen zwischen Teheran und Washington unter Vermittlung Omans, die ein neues Atomabkommen zum Ziel hatten. „Das Existenzrecht Israels wird permanent durch Regime wie Iran infrage gestellt. Zugleich aber gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit des Akteurs, der sich verteidigt“, sagt Professor Christoph Safferling von der Universität Erlangen unserer Redaktion. „Ein Angriff muss unmittelbar bevorstehen. Das sehe ich beim Angriff Israels und der USA auf das iranische Atomprogramm nicht.“
Auch der Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann sieht Tel Avivs Angriff kritisch. „Israel dehnt das Selbstverteidigungsrecht seit Jahren aus, wir sehen das auch im Gaza-Krieg“, sagt Hoffmann unserer Redaktion. Hoffmann beriet mehrere Jahre die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen im aktuellen Krieg mit Russland.
Erlaubt das Völkerrecht präventive Militärschläge?
Israels Verteidigungsminister Israel Katz spricht von einem „Präventivschlag“ aufgrund des mutmaßlich weit fortgeschrittenen iranischen Atomprogramms. Erinnerungen werden wach: an das Jahr 2003. Die USA griffen den Irak an. Der damalige Präsident Bush sprach von einem „präemptiven Angriff“, der Irak verfüge über Massenvernichtungswaffen. Das stimmte nicht. Bis heute gilt der Angriff der USA als Bruch mit dem Völkerrecht. Einen wichtigen Unterschied gibt es aber: Der Irak hatte nie gefährliche Waffen, die USA lieferten keine Beweise. Der Iran bastelt jedoch seit Jahren an einem Atomprogramm.
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Selbst Netanjahu erklärte allerdings, dass der Iran noch Monate von einer nuklearen Kapazität entfernt sei. Und auch wenn der Iran eine Atombombe besitzt, halten mehrere Fachleute einen nuklearen Angriff auf Israel hochriskant: und zwar für das Regime in Teheran selbst, das mit einem massiven internationalen Gegenschlag rechnen müsste. Und wohl auch mit dem eigenen Ende.
„Eine vorbeugende Selbstverteidigung ist zulässig, wenn ein bewaffneter Angriff unmittelbar bevorsteht“, sagt Völkerrechtlerin Krieger. Der Schlag gegen den Feind ist rechtens, wenn keine Zeit bleibt und es keine andere Möglichkeit der Verteidigung gibt. Doch auch hier sind die Fachleute kritisch – obgleich nicht alle Informationen über das iranische Atomprogramm öffentlich sind und der israelische Geheimdienst womöglich näheres Wissen hat, gehen Beobachter davon aus, dass Teheran noch Jahre entfernt vom Bau der Bombe gewesen ist. Auch Trägerflugzeuge hat das Land nicht. Der Standard eines „last window of opportunity“, der im Fall von Massenvernichtungswaffen das Abwarten für unzumutbar hält, weil ein bewaffneter Angriff dann nicht mehr abwehrbar wäre, habe sich bislang nicht als rechtlicher Standard durchgesetzt, hebt Völkerrechtlerin Krieger hervor.

Statt die Bedrohung durch die Atombombe mittels Wirtschaftssanktionen, politischen Drucks oder Verhandlungen einzudämmen, greift Israel nun den Iran an. „Israel begeht einen Rechtsbruch. Iran antwortet mit Gegenschlägen. Das ist völkerrechtlich auch nicht akzeptabel. Repressalien sind nicht völkerrechtskonform“, sagt Jurist Safferling.
Was droht Israel, den USA und Iran, wenn sie gegen das Völkerrecht verstoßen?
Der Iran steht unter Druck. Das Militär und das Atomprogramm könnten deutlich geschwächt sein. Israel hatte bei den jüngsten Schlägen gezielt den neuen iranischen Generalstabschef töten lassen. Und auch Wissenschaftler der Nuklearanlagen sollen getötet worden sein – letzteres ist völkerrechtlich ebenfalls stark umstritten, denn Forschende sind Zivilisten und keine Kombattanten. Aber: Sofern die Wissenschaftler für das Militär an Atomwaffen bastelten, könnte ein Angriff völkerrechtlich gedeckt sein. Doch dafür fehlen bisher Belege.
Weitere Angriffe Israels und der USA könnten folgen. Auch neue Sanktionen gegen das Regime sind möglich. Rechtlich und politisch isoliert sind die islamistischen Herrscher in Teheran ohnehin von einem großen Teil der westlichen Welt.

Die USA müssen im Zusammenhang mit der Eskalation in Nahost kaum Sanktionen befürchten – weder wirtschaftlich noch rechtlich. Kaum eine Regierung würde sich politisch mit Washington anlegen. Als Vergeltung für die Bombardierung seiner Atomanlagen hatte der Iran nun den größten US-Militärstützpunkt im Nahen Osten in Katar angegriffen. Verletzt wurde dabei niemand.
Mehrere Staaten sprechen sich für Sanktionen gegen Israel aus und vollstrecken diese teilweise auch – darunter europäische Länder wie Spanien und Großbritannien. Sie kritisieren vor allem das völkerrechtlich massiv umstrittene Vorgehen des israelischen Militärs im Gazastreifen, bei dem bis jetzt Tausende Zivilisten getötet wurden, darunter viele Kinder.
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Gaza und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch Deutschland ist Vertragspartner des Weltstrafgerichts – und müsste den israelischen Premier bei einem Aufenthalt etwa in Berlin verhaften und ausliefern. Bundeskanzler Merz hat sich allerdings skeptisch geäußert, dass dies vollsteckt würde.
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Eine solche Haltung der Bundesregierung unterminiere das Völkerrecht, kritisiert Expertin Krieger. Auch wenn Deutschland hohe politische Verantwortung gegenüber Israel aufgrund der Ermordung von sechs Millionen Juden im Zweiten Weltkrieg trägt, sieht die Mehrzahl der Fachleute eindeutige völkerrechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Gerichtshof in Den Haag. „Wenn die deutsche Regierung an der Autorität des Internationalen Strafgerichtshof sägt, dann ist der Schaden immens. Der Konsens des Völkerrechts darf nicht aufweichen“, sagt Oberstaatsanwalt Hoffmann.
Verkommt das Völkerrecht zum Papiertiger?
Schon länger gibt es die Sorge unter Rechtsexperten, dass das internationale Recht immer weniger Beachtung findet. „Das Völkerrecht wird unterwandert, auch von Staaten wie den USA. Aktuell ist vollkommen offen, ob die amerikanische Regierung die Position des Rechts überhaupt noch vertritt“, sagt Professorin Krieger. Oder ob die USA vielmehr Teil einer globalen „Unordnung“ seien. Kritische Blicke richten Völkerrechtler auch in Richtung Tel Aviv – und Moskau. Der Angriff Russlands auf die Ukraine gilt vielen Fachleuten als der schärfste Bruch mit dem internationalen Recht in den vergangenen Jahren.
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Rechtsprofessor Safferling ist eindeutig: „Wir müssen verhindern, dass Staaten das Recht in die eigene Hand nehmen. Das führt zu internationaler Anarchie – und das wollen wir nicht.“ Auch Expertin Krieger hebt hervor: „Das Recht ist ein hohes Gut. Es hat gerade in diesen turbulenten Zeiten eine ordnende Funktion.“ Die internationalen Friedensverträge sowie das Regelwerk der UN-Charta schaffen Vorhersehbarkeit im staatlichen Handeln, sie liefern einen Rahmen für Verhandlungen, öffnen Foren und kreieren Verbindlichkeit. „In der globalen Umbruchsituation hat sich kein Ersatz – etwa Moral oder Religion – für die ordnende Funktion des Rechts herausgebildet“, hebt Krieger hervor. „Mit dem bestehenden Recht zu argumentieren, schützt uns alle vor Willkür.“ Am Ende, so sind sich die Wissenschaftler einig, schütze es auch Deutschland.







