Das rechte Compact-Magazin von Jürgen Elsässer hat mit Qualitätsjournalismus so viel zu tun wie Donald Trump mit dem Gender-Sternchen. In der Zeitschrift und auf den Medienkanäle hetzen die Autoren gegen Geflüchtete, warnen vor einer „Asyl-Invasion“, als kämen Schutzsuchende mit Panzern über die Grenze. Compact stellt sich auf die Seite Russlands – einem Regime, das das Völkerrecht mit Füßen tritt. Compact prägt Münzen mit dem Abbild des Rechtsextremisten Björn Höcke.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Das alles ist kalkulierte Eskalation – es soll eine Unzufriedenheit in manchen Teilen der Bevölkerung transformieren in eine Lust am Systemsturz. Elsässers Magazin ist ekelhaft – und doch bleibt es legal. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Verbot endgültig aufgehoben, das das Bundesinnenministerium im vergangenen Sommer vollziehen wollte.
So schwer dieser Richterspruch fällt, er ist richtig. Auch wenn es wehtut: Der Schutz von Meinungen (und in diesem Fall weniger der Schutz freier Presse) geht weit – zurecht.

Compact darf weiter erscheinen: Richter gehen an die Schmerzensgrenze der Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie gehört wie auch die Pressefreiheit zu den Grundpfeilern eines funktionierenden Rechtsstaats, geschützt durch Artikel 5 der Verfassung. Journalisten und Redaktionen müssen durch Gerichte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. Das Bundesverwaltungsgericht zementiert nun diese Säule im Boden der Rechtsordnung. Klar ist aber auch: Die Richterinnen und Richter gehen dabei an die Schmerzensgrenze der Meinungsfreiheit.

Chefredakteur Jürgen Elsässer – einst selbsternannter Kommunist – hat mit Compact eine Journalismus-Simulation erschaffen. Es gibt vor „Wahrheitskämpfer“ zu sein – und ist vor allem Propaganda-Apparat der rechten Szene. Elsässer ist rechtsextremer Aktivist.
Und Compact ist gewachsen zu einem Geschäftsmodell, Elsässer ist ein Empörungs-Unternehmer. Provokation, Selbstverharmlosung und Radikalisierung überlagern journalistische Standards wie Überparteilichkeit und unabhängige Recherche.
Ob Corona-Pandemie, Bauernproteste, Ukraine-Krieg – geschickt greift Compact Themen auf und positioniert sich als vulgärer Stoßtrupp der Radikalen. Compact teste Themen, Feindbilder und Formate, die später oft von anderen übernommen werden, schreibt der Soziologe Felix Schilk. Innerhalb des Rechtsextremismus komme dem Magazin „die Funktion einer Scharnierinstitution zu“.
Das alles sind Argumente, mit denen die Richterinnen und Richter in Leipzig dieses Magazin auch hätten verbieten können. Doch die Beweislage reichte offenbar nicht aus. Ein Rechtsstaat muss auch Hetze aushalten, er muss rechtsextreme Propaganda erdulden. Zugleich gilt: Ein Verbotsverzicht macht den demokratischen Staat nicht wehrlos. Es ist auch ein Signal der Stärke, auf rechte Rhetorik mit Rechtsstaatlichkeit zu reagieren – und die Fahne der Meinungsfreiheit hochzuhalten.
Profitiert hat vor allem Jürgen Elsässer, stellt sich als „Sieger“ und „Hüter der Pressefreiheit“ dar
Vor allem wird es Elsässer schwerfallen, nun weiter das Lied des „Repressionsstaates“ anzustimmen, das ihn als angebliches Opfer einer Unterdrückung besingt. Schon die Debatte über das Verbot, die seit einem Jahr andauert, hat Compact einen enormen Zulauf an Leserschaft beschwert, wie Recherchen .des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena und unserer Redaktion zeigen. Für das Bundesinnenministerium ist die Entscheidung in Leipzig auch eine Niederlage im Kampf gegen rechts.
Profitiert hat vor allem Jürgen Elsässer. Nachdem er sich als „Opfer“ einer Regierungskampagne inszenierte, stellt er sich nun als „Sieger“ dar, der die Fahne der „Pressefreiheit“ hochhält.
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Die Lehre muss sein, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus nicht (und schon gar nicht ausschließlich) auf Verbote setzen darf. Und wenn doch, dann muss das Ministerium alles dransetzen, einen rechtssicheren Antrag vor Gericht zu formulieren. Das schien hier nicht der Fall gewesen zu sein. Agierten die Innenbehörden zu bedenkenlos? Lief bei der Razzia, den Beschlagnahmungen von Redaktionscomputern und die Auswertungen der Beweismittel alles professionell genug ab? Das Ministerium muss den Fall Compact intern aufarbeiten.
Klar ist durch das Urteil auch: Wichtiger als Verbote ist im Kampf gegen Rechtsextremisten vor allem eines: Bildung. Verbote vertreiben nicht rassistisches Gedankengut. Das erreicht man über Aufklärung, über Wissen und Demaskierung von Propaganda. Hier brauchen vor allem Schulen mehr Hilfe. Und Vereine und Initiativen, die für die Prinzipien der Demokratie werben – vor allem im Netz, dort, wo Compact auf Menschenfang geht.
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