US-Präsident Donald Trump sieht nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin den Weg frei für Gespräche zwischen Russland und der Ukraine. Beide Seiten könnten „sofort mit Verhandlungen über eine Waffenruhe – und noch wichtiger – ein Ende des Krieges beginnen“, schrieb Trump in seinem Onlinedienst Truth Social. Nach seinen Angaben hat sich der Vatikan bereiterklärt, Gastgeber für die Gespräche zu sein. 

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Womöglich hat sich Trump auch in den hübschen Marmorboden im Vatikan verliebt, als er am Rande des Papst-Begräbnisses mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zusammentraf. Fakt ist: Dass eine russische und eine ukrainische Delegation ausgerechnet im Vatikan aufeinandertreffen und verhandeln, darf mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Trump selbst will sich ohnehin aus den Gesprächen heraushalten. Dies wiederum dürfte – wie Trump bereits selbst formuliert hat – den Anreiz für Wladimir Putin mindern, persönlich anzureisen.

Artikel über die Ukraine – für Sie recherchiert

Ukraine-Treffen im Vatikan: Gegen Putin liegt Haftbefehl vor

Bei der Umsetzung gäbe es indes ein ganz praktisches Problem. Gegen den russischen Präsidenten liegt ein internationaler Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vor. Grund: Ihm wird vorgeworfen, für die Deportation Hunderttausender ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten verantwortlich zu sein, ebenso wie die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lvova-Belova.

Der IStGH hat 125 Mitgliedsländer, auch Italien zählt dazu. Russland, die USA, China und Israel erkennen den Gerichtshof nicht an. Der Vatikan tut es auch nicht. Was heißt das für mögliche Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland? Müsste die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni den russischen Präsidenten verhaften lassen?

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Jurist über Putin: „Natürlich muss er verhaftet werden“

Für Juristen ist der Fall eindeutig: „Natürlich müsste Putin verhaftet werden“, sagte Paolo Caroli, Professor für Strafrecht an der juristischen Fakultät der Universität Turin, dieser Redaktion. „Das ist die einfache Antwort.“ Der Experte erinnert jedoch an einen Fall, der Anfang des Jahres in Italien für Furore gesorgt hat. Damals ging es um den seit 2015 gesuchten Libyer Osama Almasri Njeem. Dem Mann werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten wurden in einem von Almasri geleiteten Gefangenenlager Menschen unter grausamen Bedingungen festgehalten. Almasri wird mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Der Libyer war zu einem Fußballspiel nach Turin gereist, dort von den Behörden aufgegriffen und festgenommen worden. Doch dann die Kehrtwende: Aufgrund einer juristischen Formalität wurde der 45-Jährige wieder freigelassen und auf Staatskosten zurück nach Tripolis geschickt. Eine Rücksprache mit dem IStGH hat es nicht gegeben. Juristen kritisieren den Vorgang. Der Brüsseler Thinktank Center for European Policy Studies (CEPS) sprach von einer „tief verwurzelten Heuchelei“ – einerseits wolle Italien den Menschenhandel eindämmen, andererseits schütze die Regierung einen gesuchten Mann, dem Kriegsverbrechen vorgeworfen werden.

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Im Krisenmodus
 

Italien: Justizminister hat gewissen Spielraum

„Die Regierung hat in diesem Fall eine andere Auslegung des Rechts vertreten“, sagte der Rechtsprofessor Caroli. In Italien gibt es keine eigenen Tatbestände wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Außerdem gibt es, sagte Caroli, nur ein Gesetz, das die Zusammenarbeit mit dem IStGH regelt. Demnach darf eine gesuchte Person nur dann von der Polizei verhaftet werden, wenn das Justizministerium den Haftbefehl an die Landespolizei weiterreicht. Solange das Justizministerium diese Formalität nicht erfüllt, darf die Polizei die gesuchte Person nicht verhaften. „Der Justizminister hat (nach seiner Meinung) einen Ermessensspielraum und darf das politisch evaluieren“, sagte Caroli. 

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Nach Ansicht des Jura-Dozenten würde es im Falle Putins darauf hinauslaufen, dass Justizminister Carlo Nordio auf die Weitergabe des Haftbefehls verzichten würde. „Ich halte das für falsch“, sagt Caroli. Es wäre, so argumentiert er, auch unsinnig: Mutmaßliche Kriminelle würden für weniger schlimme Tatbestände verhaftet, es wäre nur folgerichtig, Verbrechen gegen die Menschlichkeit ebenfalls zu ahnden.

Ob einzelne Staatsanwälte dagegen vorgehen würden? Im Prinzip ist das möglich. Es wäre aber schwer vorstellbar, dass einzelne Juristen eine derart gravierende Entscheidung der Meloni-Regierung erfolgreich anfechten könnten.

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Ukraine: Trump nennt Gespräch mit Putin „ausgezeichnet“

Der Vatikan, sagt der Turiner Professor, spielt in diesem Fall keine Sonderrolle, auch wenn er den IStGH nicht anerkennt. Er verfügt nicht über einen Flughafen. Putin müsste in jedem Fall durch Italien reisen. Es erscheint undenkbar, dass Regierungschefin Giorgia Meloni dies verweigern könnte. „Es wäre einfach für sie zu sagen, dass der russische Präsident nicht verhaftet werden soll, weil er für Friedensverhandlungen komme.“

Trump nannte sein Gespräch mit Putin noch am Montagabend „ausgezeichnet“ in Ton und Atmosphäre. „Die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine werden sofort beginnen“, schrieb er. Darüber habe er den ukrainischen Präsidenten Selenskyj, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und andere EU-Staats- und Regierungschefs direkt nach dem Telefonat mit Putin informiert. Putin seinerseits bezeichnete das Gespräch als „nützlich“.