Der Zeitpunkt war effektiv gewählt: Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als ganze Partei künftig als „gesichert rechtsextremistisch“ betrachtet, verkündete die Behörde an einem Freitag, mitten in ein langes, nachrichtenarmes Wochenende hinein. Das letzte Wochenende vor dem Regierungswechsel noch dazu. Seit mehreren Tagen läuft deshalb in Deutschland, aber auch international, die Diskussion, was die Entscheidung politisch und praktisch bedeutet.

Welche internationalen Reaktionen gibt es?

Dass Regierungen innenpolitische Entwicklungen in anderen Ländern kommentieren, ist selten, und trotzdem erhielt die AfD einige auffällige Solidaritätsbekundungen von internationalen Politikern, die der Partei ideologisch nahestehen. Der ungarische Regierungschef Viktor Orban fragte auf X: „Was zum Teufel ist in Deutschland los?“ An AfD-Co-Parteichefin Alice Weidel gerichtet fügte er hinzu: „Sie können sich auf uns verlassen.“

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Zuvor hatte auch US-Außenminister Marco Rubio die neue Einstufung durch den Verfassungsschutz kritisiert – das sei nicht Demokratie, sondern „verdeckte Tyrannei“, schrieb er ebenfalls auf X. Und: Extremistisch sei nicht die AfD, sondern die „tödliche Politik der offenen Grenzen“.

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Dmitri Medwedew, ehemaliger Staats- und Ministerpräsident Russlands und heutiger Vizevorsitzende des russischen Sicherheitsrats, unterstellte politische Motive für die Entscheidung: Offenbar würden CDU, CSU, SPD und andere Parteien diejenigen für extremistisch halten, die höhere Umfragewerte hätten als sie.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Das Auswärtige Amt hielt dagegen: „Das ist Demokratie“, antwortete das Ministerium Rubio. Die Entscheidung sei das Ergebnis einer eingehenden und unabhängigen Prüfung, das letzte Wort hätten die Gerichte.

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Was heißt die Einstufung für die neue Regierung?

Vor allem die CDU ringt seit Langem um den besten Umgang mit der AfD. Auf Bundesebene gibt es eine klare Beschlusslage – keine Koalitionen oder „ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD. Auf lokaler Ebene hat die sogenannte Brandmauer stellenweise aber große Löcher. CDU-Chef Friedrich Merz selbst war vor der Bundestagswahl hart kritisiert worden, weil er sehenden Auges in Kauf genommen hatte, dass ein Antrag zur Migrationspolitik im Bundestag nur mit Stimmen der AfD eine Mehrheit erreicht. Und der künftige Fraktionschef Jens Spahn hatte erst vor wenigen Wochen eine Debatte über den Umgang mit der Partei losgetreten, weil er sich dafür ausgesprochen hatte, die AfD im Bundestag in organisatorischen Belangen zu behandeln wie andere Oppositionsparteien.

Mit der Entscheidung des Verfassungsschutzes steigt der Druck auf die Christdemokraten. Auch in der Union gibt es prominente Stimmen, die auf ein Verbotsverfahren dringen. Der Parteichef und künftige Kanzler Merz allerdings schweigt bisher.

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Am Dienstag wird Merz aller Voraussicht nach zum Kanzler gewählt, die Regierung nimmt ihre Arbeit auf. Aus der Justiz erreichen die schwarz-rote Koalition schon jetzt Appelle, das Rechtssystem besser gegen autoritäre Kräfte zu schützen. „Der verbesserte Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor gezielten politischen Eingriffen kann nur ein erster Schritt gewesen sein“, sagte Sven Rebehn, Geschäftsführer des Richterbunds, dieser Redaktion. Es werde weitere Initiativen brauchen, „um den Rechtsstaat wetterfest zu machen und die Unabhängigkeit der Justiz gegen Durchgriffsversuche illiberaler Kräfte zu sichern“. 

Konkret geht es dem Richterbund unter anderem um das Weisungsrecht, das Justizminister in Bezug auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaften haben. Das sei „Gift“ für das Vertrauen der Menschen in eine objektive Strafjustiz, sagt Rebehn – und außerdem potenziell gefährlich. „In den falschen Händen wäre ein politisches Durchgriffsrecht auf konkrete Strafverfahren fatal.“

Was bedeutet die Einstufung für Beamte?

Während im Ausland über die Entscheidung an sich diskutiert wird, geht es in Deutschland um die Konsequenzen der Einstufung – insbesondere für Beamte, die der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sind. Die Innenminister der Länder wollen bei ihrer nächsten Zusammenkunft im Juni unter anderem darüber beraten, welche möglichen Folgen der Schritt des Verfassungsschutzes für AfD-Mitglieder im Staatsdienst hat.

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Nach Ansicht von Verdi-Chef Frank Werneke ist eine Mitgliedschaft bei der AfD nicht zu vereinbaren mit einer Tätigkeit im Öffentlichen Dienst, jedenfalls dann, wenn diese mit hoheitlichen Aufgaben verbunden ist. Werneke verweist auf die Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes. Unter der Überschrift „Allgemeine Pflichten“ heißt es etwa im Tarifvertrag für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen: „Beschäftigte des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Das gelte allemal für Beamte, sagte der Gewerkschaftschef dieser Redaktion. „Zumindest für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes, die hoheitliche Aufgaben ausüben und damit unseren Staat im besonderen Sinne repräsentieren, verbietet sich daher die Mitgliedschaft in einer gesichert rechtsextremistischen Partei wie der AfD.“

Auch Konstantin von Notz, stellvertretender Chef der Grünen-Fraktion im Bundestag, sieht an dieser Stelle Handlungsbedarf. „Meines Erachtens wirft eine Beschäftigung von Personen im öffentlichen Dienst, die Mitglied einer Partei sind, die sich offen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, gravierende Fragen auf“, sagte der Grünen-Innenexperte dieser Redaktion. „Gerade mit Blick auf Beamte, die in der Justiz und in Sicherheitsbehörden tätig sind, ist es sehr drängend, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.“ Hier seien alle Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene gefragt.

Schon jetzt stehen laut einem Bericht von „Stern“ und RTL bundesweit fast 200 Polizisten unter dem Verdacht, Rechtsextremisten zu sein oder Verschwörungsideologien anzuhängen. Das Magazin und der Sender berufen sich auf eine Abfrage bei den Innenministerien aller 16 Bundesländer. Demnach laufen gegen mindestens 193 Polizeibeamte der Länder Disziplinarverfahren oder Ermittlungen. Die tatsächliche Zahl könnte höher liegen, weil nicht alle Länder verwertbare Statistiken führen.