Es sind entscheidende Tage bei den Gesprächen über eine Regierungsbildung zwischen Union und SPD. Bis Montagnachmittag sollen die Facharbeitsgruppen ihre Papiere abliefern, Ende der Woche beginnt dann die heiße Phase der Koalitionsverhandlungen auf der Ebene der erweiterten Parteiführungen. Das Ziel: Möglichst vor Ostern soll die neue Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) stehen.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die bisherigen Gespräche laufen zum Teil ausgesprochen zäh. Insbesondere beim Thema Haushalt, Finanzen und Steuern hakt es. Zwar haben Union und SPD gerade erst per Grundgesetzänderung gigantische Schuldenpakete zugunsten von Sicherheit und Infrastruktur auf den Weg gebracht. Dennoch fehlt es wegen der Wirtschaftsflaute an Geld: Auf bis zu 150 Milliarden Euro hatte Noch-Finanzminister Jörg Kukies (SPD) zu Beginn der Sondierungen die Haushaltslücke bis zum Jahr 2028 beziffert.
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Friedrich Merz unter Druck: Der Kanzlerkandidat muss jetzt liefern
Kein Wunder also, dass Merz mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen unlängst einräumte: „Wir haben noch sehr schwere Gespräche vor uns.“ Nach seiner spektakulären Kehrtwende beim Thema Schulden steht der künftige Kanzler bei Wählern und Parteibasis unter besonderer Beobachtung. Im Wahlkampf hatte er umfangreiche Steuersenkungen versprochen, für normale Arbeitnehmer, Spitzenverdiener wie Unternehmen. Ob er all das tatsächlich durchsetzen kann, erscheint fraglich.
Hinter den Kulissen geht es hoch her, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten: Die geplante Großreform der Einkommensteuer soll nach den Vorstellungen der SPD „mindestens aufkommensneutral“ werden – die Union hingegen wollte eigentlich den gesamten Tarif schrittweise „spürbar“ abflachen und damit alle entlasten. Im Gegensatz zur Union wollen die Sozialdemokraten Top-Verdiener stärker zur Kasse bitten. CDU und CSU hingegen hatten vor der Wahl in Aussicht gestellt, die den Spitzensteuersatz deutlich später als bisher greifen zu lassen. Die Union dringt auch auf eine schnelle und spürbare Senkung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften. Die SPD von Partei- und Fraktionschef Lars Klingbeil will das so nicht mitmachen.
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Wie sehr die Nerven blank liegen, illustriert folgende Episode: Laut „FAZ“ sind in der zuständigen Arbeitsgruppe die rheinland-pfälzische SPD-Finanzministerin Doris Ahnen und die CSU-Abgeordnete Mechtilde Wittmann regelrecht aneinandergeraten. Ahnen soll die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als einen Grund bezeichnet haben, warum viele Frauen in schlecht bezahlten Jobs verbleiben. Wittmann soll daraufhin die Sozialdemokratin gefragt haben, ob sie die Frauen wirklich für so blöd halte. Ergebnis: Die SPD-Vertreter hätten gemeinsam den Raum verlassen. Erst nach anderthalb Stunden konnten die Gespräche weitergehen.
Solidaritätszuschlag: Am Mittwoch kommt das Urteil des Verfassungsgerichts
Und dann ist da noch ein Thema, das sich weitgehend der Kontrolle der Verhandler entzieht und für Merz zum Problem werden könnte – und zwar wider Willen: Am kommenden Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob der Solidaritätszuschlag noch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Es geht um ein Aufkommen von mehr als zwölf Milliarden Euro pro Jahr. Merz und die Union hatten im Wahlkampf eine vollständige Abschaffung des Solis versprochen, den seit 2021 nur noch Top-Verdiener, Firmen und Kapitalanleger bezahlen.

Macht Karlsruhe dem Solidaritätszuschlag den Garaus, könnte der CDU-Kanzlerkandidat zwar sagen, dass er Leistungsträger entlaste. Das Haushaltsloch des Bundes würde aber noch größer. Gestatten die Richter hingegen grundsätzlich die Fortführung, müsste Merz den Sozialdemokraten die Abschaffung des Rest-Solis mühsam abhandeln.
Zur Erinnerung: Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie auf Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er aber mit Wirkung ab 2021 abgeschafft, verantwortlich dafür war der damalige Finanzminister und späteren Kanzler Olaf Scholz (SPD). Ursprünglich war der Soli eingeführt worden, um nach der deutschen Einheit die finanziellen Lasten des Aufbaus Ost zu stemmen. Der Solidarpakt lief aber 2019 aus.

Weil der Solidaritätszuschlag nicht für alle abgeschafft wurde, legten 2020 sechs FDP-Bundestagsabgeordnete aus der Opposition heraus Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Am Mittwoch will das Gericht sein Urteil verkünden. Im Kern geht es um die Frage, ob sich der Rest-Soli noch mit dem Aufbau Ost oder anderweitig begründen lässt. „Der Zweck ist unserer Auffassung nach inzwischen weggefallen“, sagte einer der Beschwerdeführer, der scheidende FDP-Abgeordnete und ehemalige Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar, dieser Redaktion.
Bleibt der Rest-Soli? Alles erscheint möglich
Bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts im vergangenen November ließ sich Beobachtern zufolge keine Tendenz erkennen, welches Urteil der Zweite Senat jetzt sprechen könnte. So erscheint alles möglich: Der Rest-Soli könnte komplett wegfallen, er könnte aber auch Bestand haben. Denkbar ist ebenfalls, dass die Richter dem Gesetzgeber eine längere Frist zur Abschaffung setzen.
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Im vergangenen Jahr musste unter anderem den vollen Soli zahlen, wer als Single ein zu versteuerndes Einkommen von 104.000 Euro hatte. Der Solidaritätszuschlag wird aber auch fällig, wenn ein Anleger im Jahr mehr als 1.000 Euro (Verheiratete 2.000 Euro) Erträge durch Zinsen, Dividenden oder den Verkauf von Wertpapieren erzielt. Dann wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig, auf die noch einmal 5,5 Prozent Soli (und gegebenenfalls Kirchensteuer) kommen.






![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)




