Mit dem Ende der Ampelregierung dürften sich die Bundesminister über kurz oder lang die Frage stellen, wie sich ihr Amt finanziell für den Ruhestand ausgewirkt hat. Bei den meisten wird sich die Zeit im Alter finanziell bemerkbar machen. Aber nicht alle Ministerinnen und Minister der 24. Bundesregierung haben einen Pensionsanspruch. Das hat seine Gründe.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Normalerweise genügen vier Jahre im Amt, also eine Legislaturperiode, um einen Pensionsanspruch zu erwerben. Die Ampelregierung endete aber vorzeitig nach rund 3,5 Jahren. Für den Fall gibt es eine Sonderregelung, von der die Kabinettsmitglieder profitieren.

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Die Pension, auch Ruhegehalt genannt, liegt bei 27,74 Prozent des Amtsgehalts und des Ortszuschlags. Laut Steuerzahlerbund erhalten Bundesministerinnen und -minister ab dem 67. Lebensjahr eine Mindestpension von 4990 Euro brutto im Monat. Nach den ersten vier Jahren als Mitglied der Bundesregierung erhöht sich das Ruhegehalt für jedes weitere Jahr als Regierungsmitglied bis zu einem Höchstbetrag von 12.908 Euro. Hinzu kommen Pensionsansprüche für weitere Zeiten als Bundestagsabgeordnete oder in Landesregierungen.

Diese Minister erhalten Ruhegehalt – und diese nicht

Einige SPD-Politiker des derzeitigen Kabinetts müssen sich wegen des vorzeitigen Endes der Ampel keine Sorgen um ihr Ruhegehalt machen. Denn sie gehörten bereits dem Kabinett von Angela Merkel von 2017 bis 2021 an und waren damit mehr als vier Jahre Mitglied einer Bundesregierung. Das sind Olaf Scholz, Hubertus Heil, Wolfgang Schmidt und Svenja Schulze.

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Für andere Ministerinnen und Minister der Bundesregierung gilt eine Sonderregelung des Bundesministergesetzes, wenn die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert, wie es am 16. Dezember vergangenen Jahres geschehen ist. In diesem Fall genügt „eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren“, da diese als Amtszeit von vier Jahren gelte.

Neuer Finanzminister ohne Ruhegehaltsanspruch

Damit haben etwa Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) oder Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anspruch auf diese Pension. Selbst Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erfüllt die Mindestzeit von zwei Jahren knapp: Pistorius wurde am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt und trat damit die Nachfolge von Christine Lambrecht an, die nach massiver Kritik zurückgetreten war und die erforderliche Amtszeit von zwei Jahren nicht erreicht hatte.

Für die drei FDP-Minister Christian Lindner, Bettina Stark-Watzinger und Marco Buschmann gilt diese Sonderregelung wiederum nicht. Denn obwohl sie länger als zwei Jahre im Amt waren, endete das Amtsverhältnis schon vor der Vertrauensverweigerung der Bundestagsabgeordneten: Christian Lindner wurde am 6. November 2024 von Olaf Scholz entlassen, Bettina Stark-Watzinger und Marco Buschmann traten im Anschluss zurück. Der neue Finanzminister Jörg Kukies hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt, da er erst seit November vergangenen Jahres im Amt ist.

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Scholz profitiert von früheren Ministerposten

Das Ruhegehalt des (Noch-) Bundeskanzlers Olaf Scholz setzt sich aus 27,74 Prozent seines Amtsgehalts und Ortszuschlags zusammen. Der Prozentsatz steigt mit jedem weiteren Jahr im Amt. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erhält Scholz ein Amtsgehalt von 19.434,78 Euro und einen Ortszuschlag in Höhe von 1.066,72 Euro. Hinzu kommt eine Abgeordnetenentschädigung, die seit dem 1. Juli 2024 monatlich 5613,60 Euro beträgt. Außerdem steht dem Kanzler eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale in Höhe von 4012,19 Euro zu.

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Für seine Kanzlerjahre allein stünden ihm damit rund 5700 Euro monatlich als Ruhegehalt zu. Diese Summe dürfte sich aber noch deutlich erhöhen. Denn hinzu kommen seine Jahre als Finanzminister (2018–2021), Arbeitsminister (2007–2009), Bürgermeister von Hamburg (2011–2018) und Innensenator von Hamburg (2001).

Bundestag entscheidet über Ex-Regierungsleistungen

Als ehemaliges Regierungsmitglied hat Scholz zudem Anspruch auf Geld- und Sachleistungen für ein Büro, persönliche Mitarbeiter oder Chauffeure. Diese Leistungen sind jedoch nicht gesetzlich verankert, sondern müssen vom Bundestag bewilligt werden.

Dass die Mittel für ein Büro auch gestrichen werden können, zeigt das Beispiel des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD). Ihm wurden wegen seiner Haltung zu Russland und der Ukraine die Gelder verweigert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Juni 2024, dass Schröder keinen Anspruch auf ein Bundestagsbüro mit Personal auf Staatskosten hat.