Im Wahlkampf ist Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz Fragen nach einer möglichen Reform der Schuldenbremse am liebsten ausgewichen. SPD und Grüne fordern das seit langem, der CDU-Chef aber wollte sich nicht so recht festlegen. Inzwischen ist die Wahl vorüber und Merz bekanntlich auf der Zielgeraden zum Kanzleramt. Nun ist die Debatte über die Schuldenbremse wieder voll entbrannt.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die Zeit drängt: Es geht darum, in kürzester Zeit möglichst viel Geld für die Bundeswehr aufzutreiben – damit Deutschland und seine europäischen Verbündeten nicht zwischen Trumps Amerika und Putins Russland aufgerieben werden. Wir erläutern, was es mit der Schuldenbremse auf sich hat und was Alternativen zu einer raschen Reform sein könnten.

Welchen Zweck hat die Schuldenbremse und was schreibt sie vor?
Die Schuldenbremse soll sicherstellen, dass sich der Staat nicht zu hoch verschuldet und nicht auf Dauer über seine Verhältnisse lebt. Die Bremse wurde 2009 unter dem Eindruck der Weltfinanzkrise im Grundgesetz verankert. In Artikel 109 heißt es nun: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Gleichwohl darf der Bund in wirtschaftlich normalen Zeiten in begrenztem Umfang neue Schulden aufnehmen, und zwar maximal in Höhe von 0,35 Prozent der nationalen Wirtschaftsleistung. Für die Länder gilt das nicht.
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Abweichungen von diesen Regeln sind möglich bei „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“. Davon machte der Staat etwa während der Corona-Pandemie Gebrauch sowie nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine, um die hohen Energiepreise abzufedern. In derartigen Fällen ist ein so genannter Überschreitungsbeschluss des Bundestages notwendig, der mit einem konkreten Tilgungsplan für die zusätzlich aufgenommenen Schulden verbunden sein muss.
Warum wird jetzt wieder über eine Reform diskutiert?
Merz und seine Union wollen eigentlich an den bisherigen Schuldenregeln festhalten. Die SPD tritt seit Jahren für Änderungen ein, um die finanziellen Spielräume des Staates zu erhöhen und so etwa zusätzliche Investitionen in Bildung und Infrastruktur zu ermöglichen, ohne beim Sozialen sparen zu müssen.
Nun hat sich in den vergangenen Wochen die sicherheitspolitische Weltlage grundlegend verändert: Der wiedergewählte US-Präsident Donald Trump ist dabei, die Ukraine fallenzulassen. Er möchte mit Russlands Gewaltherrscher Wladimir Putin einen Friedensschluss für die Ukraine verhandeln – und zwar womöglich über die Köpfe der Ukrainer und der Europäer hinweg. Die Europäer sollen einen Frieden nach Trumps Vorstellungen aber militärisch allein absichern. Deutschland und seine europäischen Verbündeten befürchten Schlimmes: Die USA könnten in absehbarere Zeit ihre Sicherheitsgarantien für Europa aufkündigen und ihre hier stationierten Soldaten abziehen. Damit würde das Risiko einer militärischen Konfrontation mit Russland dramatisch steigen. Um Putin abschrecken zu können, müssten die europäischen Nato-Staaten ihre eigenen Streitkräfte in wenigen Jahren deutlich schlagkräftiger machen. Das kostet viel Geld.
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Wann könnte es zu Änderungen kommen?
Das ist unklar. Die SPD wird eine mögliche Reform der Schuldenbremse sicherlich in die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen mit der Union einbringen. Die Grünen haben vorgeschlagen, noch den alten Bundestag über eine Grundgesetzänderung abstimmen zu lassen, bevor sich am 24. März der neue konstituiert. Noch verfügen die Parteien der demokratischen Mitte – SPD, Union, Grüne, FDP – zusammen über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Künftig werden AfD und Linke Verfassungsänderungen blockieren können.
Der designierte Kanzler Friedrich Merz hatte sich am Montag zunächst offen für eine schnelle Reform gezeigt. Am Dienstag dann sagte er: „Es ist in der naheliegenden Zukunft ausgeschlossen, dass wir die Schuldenbremse reformieren.“ Merz ergänzte: „Das ist, wenn es überhaupt stattfindet, eine ziemlich umfangreiche, schwierige Arbeit, die da zu leisten ist.“ Ähnlich äußerte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Er sagte in Berlin: „Eine allgemeine Reform der Schuldenbremse kann nicht vom alten Bundestag entschieden werden. Das, glaube ich, geht nicht.“ Man könne aber prüfen, eine Aufstockung des 100 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögens für die Bundeswehr zu beschließen. Dieser schuldenfinanzierte Topf war 2022 als Reaktion auf Russlands Einmarsch in der Ukraine eingerichtet worden. Er wird aber voraussichtlich 2027 aufgebraucht sein.

Wäre eine Aufstockung des Sondervermögens ohne Weiteres zu bewerkstelligen?
Auch das wäre nicht trivial. Denn das Sondervermögen ist im Grundgesetz abgesichert. In Artikel 87a ist von einer Kreditermächtigung „in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro“ die Rede. Änderungen hieran müssten also ebenfalls mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Aber womöglich ließe sich die einfacher auf die Beine stellen als eine verfassungsändernde Mehrheit für eine Reform der Schuldenbremse. Unions-Fraktionsmanager Thorsten Frei (CDU) sagte am Montag im Deutschlandfunk, der alte Bundestag müsse in der Lage sein, „angesichts der hochdynamischen, außenpolitischen Veränderungen“ zu reagieren.
Spekulationen gab es am Dienstag über die konkrete Summe. Die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtete unter Berufung auf eine mit den Gesprächen vertraute Quelle, es gehe um einen schuldenfinanzierten Fonds für Verteidigungsausgaben in Höhe von 200 Milliarden Euro. Dieses Sondervermögen solle dem Bericht zufolge noch mit den Stimmen des alten Bundestags beschlossen werden. Eine Bestätigung für diese Angaben gab es allerdings nicht. Darauf angesprochen, hielt sich CDU-Chef Friedrich Merz bedeckt. Er könne das zum jetzigen Zeitpunkt „weder bestätigen, noch dementieren“, sagte er laut „Spiegel“ vor der Fraktionssitzung von CDU und CSU.
Eine weitere Option könnte darin bestehen, per Parlamentsbeschluss eine Notlage zu erklären und so zusätzliche Kredite für die Bundeswehr zu mobilisieren. Das Geld müssten dann aber in dem Haushaltjahr ausgegeben werden, in dem der Staat es aufnimmt. Mehr Planungssicherheit für die Truppe gäbe es damit nicht.







