- Am heutigen Sonntag, 23. Februar, ist die Bundestagswahl 2025
- Wer per Briefwahl abstimmt, sollte seine Wahlunterlagen schon zur Post gebracht haben
- Briefe, die erst jetzt eingeworfen werden, kommen wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig an
- Doch es gibt noch Möglichkeiten, die Briefwahl zu nutzen
Der Tag der Bundestagswahl 2025 ist endlich da. Tatsache ist aber: Zahlreiche Menschen haben ihre Stimme schon abgegeben – per Briefwahl. Wer diese nutzen will, sollte seine Unterlagen inzwischen zur Post gebracht haben. Denn nur bei Briefen, die spätestens am 20. Februar eingeworfen wurden, kann man davon ausgehen, dass sie rechtzeitig im Wahllokal ankommen und gezählt werden.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Die Frist für die Briefwahl ist damit abgelaufen – oder etwa nicht? Tatsächlich gibt es noch Möglichkeiten, bei der Bundestagswahl per Brief zu wählen. Mitunter kann die Briefwahl sogar jetzt noch beantragt werden. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten.
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Briefwahl: Stimmzettel müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt sein
Ganz grundsätzlich gilt: Damit Briefwahl-Stimmen gezählt werden, müssen sie spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt vorliegen. Per Post kann das inzwischen nicht mehr gewährleistet werden. Briefwählerinnen und Briefwähler haben daher zwei Möglichkeiten:
- Wahlunterlagen können persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben werden. Die jeweilige Adresse findet man auf dem roten Wahlbriefumschlag, der den Briefwahlunterlagen beiliegt.
- Außerdem können Menschen, die Briefwahl beantragt haben, auch am Wahltag im Wahllokal wählen. Das ist allerdings nur möglich, wenn man den Wahlschein und einen amtlichen Ausweis mit ins Wahllokal bringt.
Wichtig: Briefwahlstimmen können nicht im regulären Wahllokal abgegeben werden, da sie nicht dort ausgezählt werden. Dafür gibt es extra Briefwahllokale.
Jetzt noch Briefwahl beantragen? Diese Möglichkeit gibt es
Offiziell beantragen konnte man Briefwahl bis zum 21. Februar um 15 Uhr. Die Frist ist damit abgelaufen.
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Allerdings gibt es noch eine Ausnahme: Wer durch eine nachgewiesene Krankheit am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, kann auch kurzfristig (bis zum Wahltag um 15 Uhr) noch Briefwahl beantragen. Dazu kann eine andere Person bevollmächtigt werden, die Wahlunterlagen mit einem unterschriebenen Briefwahlantrag und einer ausgefüllten Vollmacht im zuständigen Wahlamt abzuholen. Hat die kranke Person die Wahlunterlagen ausgefüllt, können diese am Wahltag bis 18 Uhr in der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.




