Ein späterer Start, mehr Ausnahmen und mehr Förderung. Die Ausschüsse im Bundesrat empfehlen, das Heizungsgesetz nachzubessern.
Seitdem Robert Habeck (Grüne) seine Pläne zum Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen im Heizungsgesetz vorgestellt hat, gibt es massive Kritik an dem Vorhaben. Viele Besitzer von Öl- und Gasheizungen sind sich unsicher, wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll. Und auch unter den Bundesländern formiert sich zunehmend Widerstand: Mehrere Ausschüsse im Bundesrat fordern teils deutliche Nachbesserungen und Änderungen am Heizungsgesetz.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“, es müsse insbesondere bei der Förderung nachgesteuert werden. „Das Ziel muss ja sein, dass insbesondere Menschen mit dem kleinen Geldbeutel nicht überfordert sind. Das ist berücksichtigt in dem Konzept, das die Bundesregierung vorgelegt hat. Aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ausreichend.“
Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung fordert laut der veröffentlichten Empfehlung unter anderem eine Verschiebung: Das Heizungsgesetz solle erst am 1. Januar 2027 in Kraft treten und nicht bereits am 1. Januar 2024.Gründe für die Verschiebung seien "bestehende Lieferengpässe bei Wärmepumpen, mangelnde personelle Ressourcen im SHK-Gewerbe und noch erforderliche Fortbildungen", heiß es. Eine effektive Umsetzung des Gesetzes sei ab 2024 gar nicht möglich und von einer „Zielverfehlung“ auszugehen. Zuerst hatte "Business Insider" von den Empfehlungen berichtet.
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Ausschuss-Empfehlungen für Heizungsgesetz: Keine Wasserstoff-Heizungen, keine Ausnahmen für über 80-Jährige
Auch andere Ausschüsse machen konkrete Änderungsempfehlungen für das Heizungsgesetz. Der Umweltausschuss des Bundesrates spricht sich gegen den Einbau neuer Heizungen aus, die mit Wasserstoff betrieben werden könnten. So sei die Nutzung von Wasserstoff beim Heizen aus Energiespar- und Kostengründen aktuell "nicht sinnvoll" und setze "falsche Anreize" bei Verbrauchern.
Zusammen mit dem Ausschuss für das Wohnungswesen und dem Arbeitsausschuss kritisiert der Umweltausschuss außerdem die Ausnahmeregelung für Menschen ab 80 Jahre. Die sollten im bisherigem Entwurf des Heizungsgesetzes von der Austauschpflicht ausgenommen werden. Dem Umweltausschuss zufolge wäre eine solche Altersregelung willkürlich und verfassungsrechtlich bedenklich. Der Wohnungsausschuss schlägt wiederum eine Ausnahmepflicht ab "Renteneintrittsalter" vor.
Laut der Recherche empfiehlt der Umweltausschuss, in dem besonders viele grüne Umweltminister sitzen, auch eine deutliche Entlastung der Mieter: Vermietern solle die Umlage von Investitions- und Einbaukosten neuer klimafreundlicher Heizungen auf ihre Mieter komplett verboten werden. Im aktuellen Entwurf dürfen Vermieter noch bis zu 50 Prozent der Kosten auf die Miete draufschlagen.
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Länder-Ausschüsse: Klimaboni für alle, die Maßgaben erfüllen
Bisher sollten bestimmte Klimaboni nur an Heizungseigentümer ausgezahlt werden, deren Heizungen die Maßgabe zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien sogar übertreffen. Der Umwelt- sowie der Wohnungsausschuss fordern, dass diese Boni alle Eigentümer erhalten sollten, die die Maßgabe erfüllen.
Darüber hinaus äußerten die Ausschüsse zahlreiche Kritikpunkte an dem geplanten Heizungsverbot. So befürchte der Wohn- sowie der Innenausschuss eine "Überlastung von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern und der Vermieterinnen und Vermieter.“ Der Wohnausschuss bemängelt, dass die Bundesregierung bei ihrer Kosten-Nutzen-Rechnungen für Verbraucher "von äußerst günstigen Annahmen in Bezug auf Strompreisentwicklung und Witterungsverlauf“ aus.
Andere Ausschüsse unterstützen das Vorhaben deutlich. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss begrüße "das mit dem Gesetzesentwurf beabsichtigte zeitliche und inhaltliche Ambitionsniveau". Der Finanzausschuss empfiehlt sogar dem Bundesrat, keine Einwände zu erheben. Über die Empfehlungen der Ausschüsse wird der Bundesrat am 12. Mai abstimmen. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Ministerpräsident Weil wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe. (os/dpa)
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