Sie wurde in Deutschland geboren, wuchs hier auf – und sollte doch mit einem Mann in der jordanischen Heimat der Familie verheiratet werden. Die 17-Jährige aber verliebte sich in einen 21-jährigen Italiener und wollte ihm ins Ausland folgen. Als sie in der elterlichen Wohnung um Geld und Reisepass bat, schlugen ihr Vater und zwei Brüder sie bewusstlos, schleppten sie in einen Wald und töteten sie dort mit zehn Beilhieben. Erst durch einen anonymen Hinweis erfuhr die Polizei drei Monate später von der Tat.
Ein solcher Mord ist eine „unverständliche und archaisch anmutende Form der Gewalt gegen Frauen“, wie es in der Studie „Ehrenmorde in Deutschland“ heißt, die Morgenpost Online vorliegt. Im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) haben Kriminologen des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht „ehrbezogene Tötungsdelikte in Familien und Partnerschaften“ erstmals systematisch untersucht. Was treibt diese Täter? Was ist ihr kultureller Hintergrund? Seit 2005 die Deutschtürkin Hatun Sürücü in Berlin auf der Straße von ihrem Bruder ermordet wurde, ist das Phänomen des sogenannten Ehrenmords schlagartig in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. „In der deutschen Öffentlichkeit werden ,Ehrenmorde‘ als Beleg für die Modernisierungs- und Integrationsdefizite der Einwanderer wahrgenommen“, heißt es in der Studie. Sie gelten als ein „Symbol der kulturellen Unterschiede“.
78 Fälle aus zehn Jahren analysiert
Die Studie bemüht sich um eine möglichst nüchterne Untersuchung des Phänomens. Insgesamt 78 Fälle aus den Jahren 1996 bis 2005 haben die Kriminologen anhand von Prozessakten analysiert. Dabei differenzieren sie zwischen Grenzfällen zur „Partnertötung“ und zur „Blutrache“. Ein Viertel der untersuchten Taten klassifizieren sie als „Ehrenmord im engeren Sinne“: Blutsverwandte Männer töten Frauen, um die vermeintlich verletzte Ehre der Familie wiederherzustellen. Anlass können der westliche Lebensstil der Frau oder ihr Streben nach Unabhängigkeit sein.
Bei vier von fünf untersuchten „Ehrenmorden“ im engeren Sinne war eine „unerwünschte Liebesbeziehung“ Anlass für die Tat. Häufig werden mit den weiblichen Opfern auch deren unerwünschte Partner angegriffen. Daraus erkläre sich der mit 43 Prozent unerwartet hohe Anteil von männlichen Opfern, schreiben die Kriminologen. Der Altersschwerpunkt der Opfer liegt zwischen 18 und 29 Jahren. Die Täter dagegen sind oft auch deutlich älter; ein Drittel ist über 40 Jahre alt. Oft sind mehrere Täter beteiligt.
An den 78 untersuchten Straftaten mit insgesamt 109 Opfern waren 122 Täter beteiligt. Fast alle Täter wurden außerhalb Deutschlands geboren und hatten keinen deutschen Pass. Zwei Drittel der Täter stammten aus der Türkei. Viele lebten zwar schon lange in Deutschland, waren aber schlecht in die deutsche Gesellschaft integriert. Die Mehrheit der Täter hatte weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung; ein Drittel war zum Zeitpunkt der Tat arbeitslos.
Befürchtung über Dauer-Phänomen widerlegt
„Ehrenmorde“ seien demnach fast ausnahmslos das Phänomen einer schlecht integrierten ethnischen Unterschicht, schreiben die Kriminologen und ziehen daraus den Umkehrschluss, „dass dieses Phänomen in den sozial und wirtschaftlich stabilisierten und besser integrierten Einwanderermilieus praktisch nicht vorkommt“. Die Täter stammen nur in seltenen Fällen aus der zweiten oder dritten Migrantengeneration. Es gebe keine Hinweise, dass die Zahl der „Ehrenmorde“ in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Die Kriminologen gehen pro Jahr von etwa zwölf Fällen aus, die die Justiz erfasst. Angesichts von etwa 700 Tötungsdelikten pro Jahr seien „Ehrenmorde“ quantitativ „sehr seltene Ereignisse“.
Die Studie widerlegt damit die Befürchtung, das Phänomen des „Ehrenmords“ könnte sich dauerhaft als ein Gewaltphänomen in Deutschland etablieren. Erhalten hat sich dieses gewalttätige Ehrkonzept bis heute in manchen wirtschaftlich rückständigen Agrarregionen, die geprägt sind von einem trockenen Klima und einer teils noch nomadischen Weidewirtschaft. Dort lässt sich Reichtum der einen Familie nur auf Kosten anderer Familien erzielen. So stehen Familien „in latent gewaltsam ausgetragener Feindschaft zueinander“, heißt es in der Studie. Die Verteidigung der Familienehre spielt dabei eine wichtige Rolle. Frauen müssen sich den Männern unterordnen.
Bisher wurde das Phänomen des „Ehrenmords“ vor allem in den Herkunftsländern der Migranten untersucht, schreiben die Autoren der Studie. Wenig erforscht aber sei, wie sich dieses Ehrkonzept bei Migranten in Deutschland verändere. Es kann langsam verblassen – unter besonderen Umständen aber an Bedeutung gewinnen. So zeigen die Fallanalysen der Kriminologen, dass oft dann Konflikte entstehen, wenn sich etwa junge Türkinnen besser integrieren und im Beruf erfolgreicher sind als gleichaltrige Türken.
87 Täter rechtskräftig verurteilt
Wenn sich diese erfolgreichen Türkinnen dann noch wie die deutschen Frauen verhielten und kleideten, grenze dies in den Augen mancher Türken an Verrat, heißt es in der Studie. Die Deutschtürkin Hatun Sürücü bezahlte ihre Selbstständigkeit und ihren Erfolg – sie stand kurz vor der Gesellenprüfung zu Elektroinstallateurin – mit dem Leben. Ihr Bruder Ayhan wurde zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Brüder, die an der Planung der Tat beteiligt gewesen sein sollen, wurden zunächst aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Im Fall der 17-jährigen Deutschjordanierin wurden der Vater und die beiden Brüder wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. In 66 der 78 untersuchten Fälle kam es zu Verurteilungen. Drei Verfahren endeten mit einem Freispruch. In den übrigen neun Fällen wurden die Verfahren eingestellt oder aber die Täter konnten nicht gefasst werden. Von den insgesamt 122 Tätern wurden 87 rechtskräftig verurteilt.
„Es fällt auf, dass nur gegen 23 Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde“, kritisieren die Kriminologen. Auffällig sei auch, dass die Richter in den meisten Urteilen die Frage, ob die Ehre einen niedrigen Beweggrund darstelle, nicht aufgeworfen worden sei. Im Gegenteil wurde das Ehrmotiv bei 15 Tätern von den Gerichten sogar als strafmildernd berücksichtigt. In keinem Fall wirkte es strafverschärfend – obwohl nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sogenannte Ehrenmorde grundsätzlich Morde aus niedrigen Beweggründen sind.



