Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung einen Freispruch für die 30 Jahre alte Angeklagte gefordert. Verteidiger Thomas Löcker brachte am Landgericht Rostock erneut Zweifel an der Stichhaltigkeit der Beweisführung zum Ausdruck.

Jeden 2. Sonntag

Ein FUNKE Liebe

Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

„Dass jeden Tag neue Puzzleteile eingeführt worden seien, habe ich so nicht erlebt“, sagte er während seines Plädoyers am 34. Verhandlungstag. Puzzleteile seien während des Verfahrens vielmehr verschwunden oder seien unpassend geworden. Die Verteidigung komme zu dem Ergebnis, „dass viele Fragen offenbleiben müssen und deshalb keine geschlossene Beweiskette am Ende vorliegt“. Er berief sich auf das Prinzip „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten.

Für die Angeklagte geht es heute um alles. Ihre Anwälte werden ein letztes Mal darstellen, warum sie ihre Mandantin für unschuldig halten. Dann hat Gina H. selbst das letzte Wort, bevor das Gericht über ihre Schuld oder Unschuld entscheidet. Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.

Fabian war „Feindbild und Hassobjekt“

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft plädiert sowie die Anwältin von Fabians Mutter als Nebenklägerin. Sie hatten eine Verurteilung der Deutschen wegen Mordes, eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Im Falle eines entsprechenden rechtskräftigen Urteils wäre eine vorzeitige Haftentlassung bereits nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Staatsanwalt Oliver Schley sieht keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft von Gina H. Für sie sei Fabian Feindbild und Hassobjekt geworden. Sie habe den Vater für das einseitige Beziehungsende bestrafen wollen und einen Streitpunkt zwischen ihr und dem Vater ausräumen wollen. Fabian sei „Sinnbild für die gescheiterte Beziehung“ gewesen.

Auch interessant

Staatsanwaltschaft sieht „eindeutige Indizienkette“

Der Angeklagten wird vorgeworfen, Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl, südwestlich von Güstrow, erstochen zu haben. Das Tatmotiv soll demnach mit ihrer Beziehung zu Fabians Vater zusammenhängen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte von einer „eindeutigen Indizienkette“ gesprochen. Die Angeklagte hat die Vorwürfe im Verfahren abgestritten.

Die eigentlichen Anträge der Verteidigung etwa zum Strafmaß standen noch aus, ebenso das Plädoyer des zweiten Verteidigers, Andreas Ohm. Danach hat die Angeklagte die Gelegenheit für letzte Worte vor einem Urteil, das am 10. November verkündet werden soll.

pcl/dpa