Weil die AfD Uckermark im Wahlkampf ohne Erlaubnis mit Heino geworben haben soll, zieht der Volksmusiker jetzt vor Gericht. Der 87-Jährige habe beim Landesgericht Innsbruck Klage eingereicht und fordere 30.000 Euro Schadenersatz, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Die AfD Uckermark habe Persönlichkeits- und Markenrechte des Sängers verletzt. Zuerst hatte die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.

Jeden 2. Sonntag
Ein FUNKE Liebe
Alle zwei Wochen sonntags: Antworten auf Beziehungsfragen – ehrlich, nah und alltagstauglich.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Heinos Manager. Heino wehre sich grundsätzlich gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte sein Manager.
Heino klagt gegen die AfD
Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte Werner weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

Heino, der mit seinen Volksliedern und bei seinen Auftritten eine stark patriotische Seite pflegt, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert, sagte Werner. Er habe sich bei der vergangenen Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert.
Hintergründe zur AfD – für Sie recherchiert
Die AfD Uckermark hatte nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen.
lore/dpa








