Bei einem großangelegten Einsatz zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie hat die hessische Polizei 59 Wohnungen und Häuser durchsucht, neun Beschuldigte vernommen und 460 Beweismittel gesichert. Festgenommen wurde bislang niemand. Schwerpunkt der Razzia waren Einsätze in der vergangenen Woche zwischen Montag und Freitag, 30. Juni und 4. Juli, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordinierte den Einsatz.

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Den insgesamt 57 Beschuldigten, darunter 52 Männer und fünf Frauen im Alter von 15 bis 71 Jahren, wird die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornografie zur Last gelegt. In zwei Fällen steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Unter-18-Jährigen im Raum. Neun Beschuldigte wurden im Anschluss an die Durchsuchungen auf Polizeidienststellen vernommen. Die 460 sichergestellten Beweismittel, unter anderem Speichermedien aller Art, werden nun ausgewertet. 

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Die Durchsuchungen haben laut Angaben des HLKA in Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Offenbach und Wiesbaden sowie zahlreichen Landkreisen stattgefunden. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch. Besonders brisant: Der jüngste Beschuldigte ist erst 15 Jahre alt. Von den 57 Beschuldigten seien sogar 17 jünger als 21 Jahre, hieß es.

Im Kontext der Razzia wiesen die Ermittler darauf hin, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht nur von Erwachsenen ausgehe. „Auch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende üben sexuelle Gewalt aus oder zeigen übergriffiges Verhalten.“ 

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Laut den Angaben wurden im vergangenen Jahr allein in Hessen  5270 Fälle von Erwerb, Besitz und/oder Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie registriert. Mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen (53 Prozent) waren jünger als 21 Jahre. Bei den 1159 registrierten Fällen von sexuellen Missbrauchsdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen lag die Anzahl der erfassten Tatverdächtigen, die jünger als 21 Jahre waren, bei 35 Prozent.

Laut HLKA handeln Tatverdächtige teilweise aus Unwissenheit, etwa, wenn sie strafrechtlich relevante kinderpornografische Inhalte über soziale Medien oder Messenger unreflektiert verbreiten. „Das Strafrecht unterscheidet allerdings nicht, wer die Inhalte versendet“, heißt es von den Ermittlern. Auch Jugendliche und Heranwachsende, die sexualisierte Fotos und Videos freiwillig aufnehmen oder sie herunterladen und teilen, können sich demnach strafbar machen.

Die hessische Polizei hat eine hessenweite Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie eingerichtet. Seit Anfang 2022 können sich Hilfe suchende Eltern und junge Menschen unter der Rufnummer 0800 - 55 222 00 an die Präventionsexperten der hessischen Polizei wenden. 

viv/mit dpa