Für zwei Urlauber endete die Party auf Mallorca und Madeira, bevor sie überhaupt begonnen hatte. Am Donnerstag wurden die stark betrunkenen Männer noch auf dem Leipziger Flughafen aus zwei unterschiedlichen Flügen geschmissen. Von deren Vollrausch und amtlicher Fluguntüchtigkeit, berichtet die Bundespolizei Leipzig in einer Pressemitteilung – und spricht am Ende eine Warnung aus.

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Die Polizisten wurden demnach am Donnerstag bereits um 6 Uhr Morgens gebeten, einen Mann aus einem Mallorca-Flieger zu begleiten. Der 27-jährige Deutsche war in seinem Sitz nicht mehr ansprechbar, der Kapitän der Maschine musste den Startvorgang abbrechen. Zusammen mit dem Rettungsdienst brachten die Beamten den Mann aus dem Sicherheitsbereich. Der freiwillige Atem-Alkoholtest habe einen Wert von 1,7 Promille ergeben.

Ein paar Stunden später schaffte es ein 45-Jähriger nicht einmal in sein Flugzeug, das ihn eigentlich nach Funchal auf Madeira bringen sollte. Bereits am Gate soll er den Flughafenmitarbeitern durch sein Verhalten – und seinen Alkoholgeruch – aufgefallen sein. Der Pilot entschied sich für einen Ausschluss vom Flug. Ein Alkoholtest bei dem Mann habe einen Wert von über 3 Promille ergeben. Auch er wurde aus dem Sicherheitsbereich von den Bundespolizisten begleitet.

Bundespolizei warnt vor Vollrausch im Flugzeug

„Die Einstimmung auf den bevorstehenden Urlaubsflug mit alkoholischen Getränken kann auch zum Ausschluss vom Flug führen“, warnt die Bundespolizei in ihrer Mitteilung trocken. Natürlich dürfe man sich auf seinen Urlaub freuen und sich darauf mit einem „Schlückchen Alkohol“ einstimmen. „Aber ein Gläschen zu viel kann teuer werden, denn die Kosten für den abgebrochenen Start können von der Airline umgelegt werden.“

Fluglinien in Deutschland dürfen die Beförderung von Passagieren laut dem „ADAC“ nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigern. Grundlage dafür ist vor allem das EU-Recht, das Fluggastrechte regelt. Eine Beförderungsverweigerung ist beispielsweise zulässig, wenn der Passagier keine gültigen Reisedokumente vorweisen kann, eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, sich nicht an die Anweisungen des Bordpersonals hält oder stark alkoholisiert ist.

os