Die Saison am Ballermann ist offiziell eröffnet. Schon am Osterwochenende zog es Tausende Touristen nach Mallorca, am heutigen Donnerstag ging es dann auch in den Kult-Tempeln Bierkönig und Megapark offiziell los. Das Bier fließt in Strömen, die Stimmung steigt und die Inselbewohner rüsten sich für eine anstrengende Saison.

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Neue Regeln am Ballermann sollen das Treiben zumindest halbwegs zügeln. Mit Alkoholverkaufsverboten, Sex-Vorschriften und Kleiderordnungen wollen die Behörden Party-Urlauber erziehen. Bei Verstößen drohen inzwischen hohe Bußgelder. Dabei ist es gar nicht so einfach, sich bei all den neuen Vorschriften richtig zu verhalten. Die wichtigsten Regeln finden Sie hier im Überblick:
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Ballermann-Regeln: Alkohol und Drogen auf Mallorca – Hier ist Trinken verboten
Bereits seit Saisonstart 2024 ist öffentlicher Alkoholkonsum auf der Straße oder am Strand verboten. Daran ändert sich auch in dieser Saison nichts. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 1500 Euro.
Die Regionalregierung nimmt zudem die Unternehmer in die Pflicht: Zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr morgens dürfen Händler keinen Alkohol verkaufen. Happy-Hour und Flatrate-Saufen in Bars, Clubs und Restaurants dürfen nicht mehr angeboten werden. All-inclusive-Hotels dürfen nur maximal drei alkoholische Getränke pro Mahlzeit anbieten, alles darüber hinaus muss extra bezahlt werden, warnen beliebte Buchungsportale Mallorca-Urlauber.
Rauchen ist bereits seit 2021 nur noch in ausgewiesenen Raucherbereichen von Lokalen und Clubs erlaubt. Drogenkonsum ist streng verboten.

Sex am Ballermann – Zu viel Freizügigkeit wird bestraft
Sex in der Öffentlichkeit ist auf Mallorca bereits seit einigen Jahren tabu – das gilt insbesondere für den Strand. Doch auch im Hotel ist nicht alles erlaubt: Auch wer sichtbar Sex am Hotelfenster oder auf dem Balkon hat, muss mit Bußgeld rechnen.
Ausgewiesene FKK-Strände gibt es auf Mallorca noch vereinzelt. Ansonsten gilt: Zu viel Freizügigkeit vermeiden und abseits des Strandes müssen eine Beinbekleidung, ein Oberteil und Schuhe getragen werden. Wer oben ohne herumläuft und erwischt wird, zahlt 50 bis 200 Euro.
Diese Strafen gelten bei Verstößen am Ballermann:
- Öffentliches Urinieren: bis zu 500 Euro
- Spucken auf die Straße: bis zu 750 Euro
- Lärmbelästigung mit Megafon oder Lautsprecher: bis zu: 750 Euro
- Balconing: 1500 – 3000 Euro
- Baden bei roter Flagge oder in gesperrten Bereichen: 450 – 750 Euro
- Kauf von Waren aus unerlaubtem Straßenverkauf: 450 – 750 Euro
- Unerlaubtes Campieren oder längeres Abstellen von Autos: 450 – 3000 Euro
- Nacktheit im öffentlichen Raum: 450 – 750 Euro
- Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, wenn er die öffentliche Ruhe stört oder an Orten stattfindet, an denen er ausdrücklich verboten ist: 750 – 3000 Euro
Auch für E-Scooter gibt es neue Regeln: Sie dürfen nicht auf Gehwegen, Parks und anderen Fußgängerbereichen gefahren werden. Zudem müssen verpflichtend eine Warnweste und ein Helm getragen werden. Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist selbstverständlich verboten. Verstöße werden mit 450 bis 750 Euro Strafe geahndet.
Wie hoch die Strafe bei einem Verstoß letztendlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab, wie Fahrlässigkeit der Aktion, dem entstandenen Schaden oder den sozialen oder ökologischen Auswirkungen. Wiederholungstäter müssen in jedem Fall tiefer in die Tasche greifen, während sich eine umgehende Wiedergutmachung durch den Täter strafmildernd auswirkt.
Urlaub auf Mallorca wird teurer – Ökosteuer gestiegen
Wer in der Hauptsaison anreist, muss auf Mallorca bald mit einer höheren Tourismussteuer rechnen. Während die Ökosteuer in der Nebensaison entfällt, soll sie in der Hauptsaison (Juni bis August) von bislang vier auf sechs Euro pro Nacht steigen. Kreuzfahrtpassagiere sollen statt zwei Euro künftig sechs Euro pro Kopf und Nacht zahlen müssen. Noch ist allerdings unklar, ob die Reform noch in diesem Jahr umgesetzt wird oder die höheren Tarife erst ab 2026 gelten.
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Balconing im Hotel – Behörden greifen durch
Immer wieder sind in den vergangenen Jahren Menschen bei dem Versuch gestorben, von einem Balkon in den Hotelpool zu springen. Mittlerweile drohen für derart gewagte Manöver hohe Geldstrafen von mehreren Tausend Euro – mitunter sogar Zehntausende. Auch das Klettern von Balkon zu Balkon ist am Ballermann seit Jahren verboten.
lro



