Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat den Verkäuferinnen und Verkäufern in der Hauptstadt einen echten Bärendienst erwiesen. Vor dem Verwaltungsgericht hat die Gewerkschaft Klage gegen die drei geplanten verkaufsoffenen Sonntage im ersten Halbjahr 2018 eingereicht – und recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hält die von der Stadt genannten Anlässe (Grüne Woche und Sechstagerennen, Berlinale, ITB) für nicht ausreichend, um den Sonntagsverkauf zu gestatten. Amazon, Zalando und Co. können sich freuen.
Denn der Beschluss der Berliner Verwaltungsrichter, von Verdi „in einer Zeit zunehmender Kommerzialisierung aller Lebensbereiche“ als wertvoller Beitrag für die gesamte Gesellschaft bejubelt, nutzt in erster Linie den Onlineshops, deren Angebot ohne jegliche Restriktionen rund um die Uhr erworben werden kann. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das seit 2009 regelt, dass an acht Sonntagen im Jahr berlinweit die Geschäfte öffnen konnten, stellte da ohnehin schon eine Benachteiligung des örtlichen Handels gegenüber der Internetkonkurrenz dar.
Während Onlineshopping floriert, stehen immer mehr Geschäfte vor dem Aus. In Berlin hat das massenhafte Ladensterben, das die Innenstädte vieler kleinerer Städte bereits veröden lässt, glücklicherweise noch nicht eingesetzt.
Zu verdanken ist das hauptsächlich den vielen Touristen, die gerade auch wegen des Shoppingerlebnisses in die Hauptstadt kommen und hier ihr Geld ausgeben. Dieses einzuschränken, ist nicht nur für die Attraktivität der Stadt, sondern auch für die Beschäftigten im Einzelhandel eine Gefahr. Es ist daher richtig, dass die Berliner Arbeitssenatorin gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird. Im Interesse der Beschäftigten, die ihren sicheren Job behalten wollen und dafür auch bereit sind, an einem Sonntag zu arbeiten. Und im Interesse der gesamten Stadt, die ihre Geschäftszentren nicht veröden lassen will.



