Immer mehr Mietwohnungen werden in Berlin in Eigentum umgewandelt. 17.000 waren es im vergangenen Jahr. 2013 erhielten erst 9000 Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Mit diesem Bescheid ist es möglich, ein Mehrparteienhaus in voneinander getrenntes Eigentum aufzuteilen und dieses einzeln zu verkaufen. Das Gebäude gehört dann nicht mehr einem großen Kapitalisten, sondern vielen kleinen.

Die Debatte über Umwandlungsverbote führt genau dazu, dass Immobilienbesitzer handeln. Die Umwandlung geschieht quasi auf Vorrat, ehe die Bezirksämter weitere Milieuschutzgebiete ausweisen, in denen sie verbieten, Miet- zu Eigentumswohnungen zu machen.

Kurzfristig muss die Umwandlung für einen Mieter nichts Negatives sein. Mietverträge gelten weiter, Mieterhöhungen sind auch nach einer Umwandlung nicht einfacher durchzusetzen als vorher. Zehn Jahre lang sind Bewohner einer solchen Wohnung auch vor Eigenbedarfsklagen der Eigentümer geschützt. Dass die Mieten in umgewandelten Wohnungen teurer sind als der Berliner Durchschnitt, mag daran liegen, dass Käufer in der Regel keine unsanierten Buden erwerben. Die allermeisten dieser Objekte werden nicht von Selbstnutzern bewohnt, sondern dienen als Kapitalanlage, werden also weitervermietet. Womöglich geht ein Zahnarzt aus Hamburg mit seinem Mieter schonender um als ein Immobilienkonzern, der mit spezialisierten Anwälten auch die letzten Spielräume für Mieterhöhungen ausreizt.

Zu wünschen wäre, dass möglichst viele Berliner und Selbstnutzer unter den Käufern sind. Dann profitieren auch die Hauptstädter vom Boom und machen sich unabhängig von steigenden Mieten. Das Problem ist nicht die Umwandlung als solche, sondern wem die Immobilien gehören und wie Mieter geschützt sind. Für wirklich arme Leute zählt, ob es ausreichend Sozialwohnungen in der Hand landeseigener Gesellschaften gibt, und nicht, wem die sanierte Altbauwohnung gehört, die sie sich ohnehin nicht leisten können.