Kommentar

Das Zweckentfremdungsgesetz droht zu scheitern

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Andreas Abel

Die Zahl der Berliner Ferienwohnungen soll begrenzt werden. Es wäre fatal, wenn das Gesetz wirkungslos bleibt, sagt Andreas Abel.

Der Senat will das Gesetz ändern, mit dem das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgesetzt werden soll und das vor allem gegen die vielen Tausend Ferienwohnungen gerichtet ist. Die wichtigste Neuerung: Die Bezirke haben nun zwei Jahre länger Zeit, bis 2018, die Anträge von Ferienwohnungsbetreibern zu bearbeiten.

Das macht zunächst einmal Sinn. Denn in das lange diskutierte Gesetz war eine Klausel eingebaut worden, dass über einen Antrag auf Genehmigung eines Touristenappartements innerhalb von 14 Wochen entschieden werden muss, sonst gilt er automatisch als genehmigt. Vor dieser Klippe warnten Experten schon, als das Gesetz in Kraft trat. Sie prophezeiten einen Antragsberg kurz vor Auslaufen der Schonfrist für Ferienwohnungen im April 2016, an dem die Bezirke zwangsläufig scheitern müssen.

Die beabsichtigte neue Regelung sorgt nun also für „Waffengleichheit“ zwischen den Betreibern, die für ihre Ferienwohnung frühzeitig um eine Genehmigung nachgesucht haben, und denjenigen, die listig bis „auf den letzten Drücker“ warten wollten. Allerdings scheint juristisch fragwürdig, ob Ferienwohnungsbetreibern untersagt werden kann, eine Wohnung nach dem 30. April 2016 an Touristen zu vermieten, während die Frage der Genehmigung auch noch später entschieden werden kann.

Auch bei der zweiten wichtigen beabsichtigten Neuerung sind Fragezeichen zu setzen. Internetportale sollen künftig verpflichtet werden, die Anbieter von Ferienwohnungen zu benennen. So soll geklärt werden, ob es sich um eine genehmigte oder eine illegale Ferienwohnung handelt. Der Senat verweist auf eine ähnliche Anordnung in Hamburg und verbreitet Zuversicht, dass so eine Verpflichtung möglich ist. Immobilienexperten melden Zweifel an.

Die zentrale Frage ist, wie viele Ferienwohnungen in Berlin gebraucht werden und wie viele die Stadt vertragen kann. Es ist richtig, in einer Stadt mit großem Mangel an bezahlbaren Wohnungen Wildwuchs konsequent zu beschneiden. Es wäre fatal, wenn juristische Fallstricke das Gesetz zur Zweckentfremdung in wesentlichen Punkten wirkungslos machten. Der Senat hat hoffentlich gute juristische Berater.