Zweckentfremdung

Bezirke spüren Hunderte illegale Ferienwohnungen in Berlin auf

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Andreas Abel

Erste Erfolge gegen illegale Ferienwohnungen in der Hauptstadt: In Berlin-Mitte sind bereits 220 Touristenapartments wieder in Mietwohnungen umgewandelt worden. Dabei helfen auch Bürgerhinweise.

Es begann schleppend, doch nun zeigt das Vorgehen der Bezirke gegen illegale Ferienwohnungen erste Erfolge. In Mitte seien bereits 220 ehemalige Touristenappartements wieder zu Mietwohnungen umgewandelt worden, teilte die zuständige Fachabteilung der Berliner Morgenpost auf Anfrage mit. Andere Bezirke können noch nicht mit konkreten Zahlen aufwarten. Es seien aber „einige“, hieß es sowohl aus Tempelhof-Schöneberg wie auch aus Charlottenburg-Wilmersdorf.

Das Gesetz, mit dem das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin geregelt wird, trat vor gut einem Jahr in Kraft. Es zielt vor allem auf Ferienwohnungen. Die Eigentümer oder Betreiber konnten diese bis zum 31. Juli 2014 beim Bezirksamt anmelden und eine Genehmigung beantragen. Die angemeldeten Wohnungen genießen nun einen Bestandsschutz bis Ende April 2016.

Kommentar: Zweifel am Gesetz

In Berlin betrifft das rund 6200 Touristenapartments, mit Abstand die meisten liegen in Mitte. Dort wird auch die größte Dunkelziffer der nicht angemeldeten, also illegal weiterbetriebenen, Ferienwohnungen erwartet. Stephan von Dassel (Grüne), Stadtrat für Bürgerdienste, schätzt die Zahl auf mindestens 2300. Er möchte Internetportale systematisch nach Ferienwohnungen durchsuchen dürfen. Wie berichtet, lehnt der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix das ab.

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Täglich gehen zehn bis 15 Bürgerhinweise ein

Um illegale Ferienwohnungen aufzuspüren, recherchieren die fünf zuständigen Mitarbeiterinnen in Mitte auch im Internet. Vor allem jedoch prüfen sie Bürgerhinweise. Davon gingen täglich zehn bis 15 ein, erklärten sie. Die Hinweise kämen von Nachbarn, aber auch von Bürgerinitiativen oder dem Mieterverein. Nur etwa 30 Prozent beträfen Ferienwohnungen, für die der vorläufige Bestandsschutz gilt. Allein in Mitte seien innerhalb von nicht einmal neun Monaten bereits mehrere Hundert nicht angemeldete Ferienwohnungen entdeckt worden, bestätigte von Dassel. Rund 350 entsprechenden Bürgerhinweisen müsse noch nachgegangen werden.

Mitte begann früher als andere Bezirke, den Kampf gegen illegale Touristenherbergen aufzunehmen. Zum einen attestierte von Dassel dem Thema eine hohe Priorität, zum anderen hatten andere Bezirke größere Probleme, geeignete Bewerber für die erforderlichen Stellen zu finden. 34 Stellen hatte der Senat den Bezirken bewilligt, um die Zweckentfremdung zu verfolgen, die Hälfte musste mit bereits im Bezirk vorhandenem Personal besetzt werden. In Tempelhof-Schöneberg seien deshalb Vor-Ort-Ermittlungen erst seit April möglich, erklärte etwa der Stadtrat für Bürgerdienste, Oliver Schworck (SPD).

Der Eigentümer einer ungenehmigt betriebenen Ferienwohnung wird nach einer Anhörung aufgefordert, binnen weniger Wochen für ein Ende dieser illegalen Nutzung zu sorgen und die Wohnung anschließend wieder langfristig zu vermieten. Viele Eigentümer gehen dagegen in Widerspruch. Vor dem Verwaltungsgericht sind dazu etliche Klagen anhängig. Wie viele es sind, dürfen die Bezirksämter nicht mitteilen. Entschieden wurde bislang noch kein Verfahren. Darüber hinaus droht den Wohnungseigentümern ein Bußgeld, das zwischen 500 und 50.000 Euro betragen kann. Die Bußgeldverfahren werden von den Amtsgerichten bearbeitet. Auch dort ist bislang noch keine Klage entschieden worden.