Ferienwohnungen

Berliner sollen Wohnungen während Urlaubs vermieten dürfen

Die Anträge auf dauerhafte Nutzung von Ferienwohnungen in Mitte wurden bislang allesamt abgelehnt

Die Anträge auf dauerhafte Nutzung von Ferienwohnungen in Mitte wurden bislang allesamt abgelehnt

Foto: Britta Pedersen / dpa

Mittes Stadtrat möchte das Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnungen ändern. Für Dauer-Ferienwohungen wird es weiter kaum Chancen geben.

Das Verbot von Ferienwohnungen in Berlin sollte nach Ansicht von Mitte-Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne) gelockert werden. Während ihres Urlaubs sollten Berliner ihre Wohnungen legal an Feriengäste vermieten dürfen, schlug Dassel am Montagabend im rbb vor.

„Jemanden zu kriminalisieren, bloß weil er, wenn er im Sommer in die USA fährt um seine Familie zu besuchen, seine Wohnung untervermietet, halte ich nicht für zielführend“, sagte Dassel. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz sollte deshalb nachgebessert werden.

Von den rund 1500 im Bezirk registrierten Ferienwohnungsbetreibern hätten bislang 83 einen Antrag auf dauerhafte Zweckentfremdung ihrer Wohnung gestellt. Diese Anträge seien, soweit schon entschieden, abgelehnt worden.

( dpa/sh )