Klage vor US-Gericht

Streit um in Berlin ausgestellten Welfenschatz eskaliert

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Gabriela Walde

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Der Welfenschatz ist im Kunstgewerbemuseum am Kulturforum ausgestellt und gehört zu den Attraktionen der Berliner Museen. Nun verklagen die Erben jüdischer Kunsthändler die Bundesrepublik.

Die Auseinandersetzung um den Welfenschatz geht weiter: Die Erben jüdischer Kunsthändler verklagen jetzt Deutschland vor einem US-Gericht. Sie werfen der Bundesrepublik vor, den millionenschweren mittelalterlichen Kirchenschatz nicht herauszugeben, obwohl es sich um NS-Raubkunst handele.

Der berühmte Welfenschatz ist im Kunstgewerbemuseum am Kulturforum ausgestellt und gehört zu den Attraktionen der Berliner Museen. Deutschland hat für alle Fälle von NS-Raubkunst faire und gerechte Lösungen zugesagt. Der Fall Gurlitt ist noch allen in Erinnerung. Doch nun behauptet die US-Klage genau das Gegenteil – ein heikler Fall. Beginnt eine neue Debatte um Raubkunst? Berlin steht bei diesem Thema im internationalen Fokus.

Ist ein US-Gericht zuständig?

Der Bostoner Anwalt Nicholas M. O’Donnell sagte, er habe die Klage beim Bundesgericht im US-Distrikt Columbia eingereicht. Mit verklagt sei die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, in deren Obhut sich die Goldreliquien befinden. Die Kläger schätzen den Wert auf 260 Millionen Euro. Die Weigerung der deutschen Regierung, die Verluste der Opfer anzuerkennen, die zwar ihr Leben, aber nicht ihren Lebensunterhalt und Besitz retten konnten, „steht in krassem Gegensatz zu Deutschlands historischer Verpflichtung“, kritisierte der Anwalt. Zu klären bleibt jetzt erst einmal, ob dafür überhaupt ein amerikanisches Gericht zuständig ist. Stiftungspräsident Hermann Parzinger ließ sich gestern keine Irritation anmerken, zeigte sich lediglich „verwundert“. „Der Antragsteller hatte mir gegenüber erklärt, auch seine Mandanten würden die Empfehlung der Beratenden Kommission akzeptieren.“ Menschen können ihre Meinung ändern. Kontakt zu den Erben gäbe es aber nicht, sagte Parzinger. Er geht davon aus, dass die jahrelange Erforschung des Falls auch das US-Gericht überzeugen werde – sollte es überhaupt zuständig sein.

Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters reagierte „mit Gelassenheit“ auf die Klage. „Uns sind keine neuen Fakten bekannt“, sagte die CDU-Politikerin. Für sie ist klar – „es gilt weiter die Empfehlung der Limbach-Kommission. Das ist schließlich ein Expertengremium.“ Mehr wollten beide am Dienstag nicht zu dem Fall sagen, vorerst sei die Klageschrift zu prüfen. Die Limbach-Kommission wies im vergangenen Jahr die Ansprüche klar zurück und sprach den Schatz der Preußenstiftung zu.

Gut möglich, dass Grütters wie Parzinger schon wussten, dass eine Klage aus den USA eingehen würde. Erst vor einigen Tagen wurde bekannt, dass der wertvolle Welfenschatz bereits am 6. Februar in das Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgenommen und damit unter höchsten deutschen Kulturschutz gestellt wurde. Das heißt: Der Ausfuhr der opulenten Sammlung ist ein Riegel vorgeschoben.

In der Klageschrift heißt es, 1935 hätten die damaligen Eigentümer des Welfenschatzes, vier jüdische Kunsthändler, die Sammlung unter dem Druck der Nazis weit unter Wert verkaufen müssen. Das Geschäft sei damit widerrechtlich und nichtig. „Würde Deutschland etwas anderes behaupten, würde es noch 2015 Görings Plündereien ausdrücklich billigen“, so ist es in der Klage formuliert. Sowohl die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als auch die Limbach-Kommission hatten erklärt, es gebe keine Hinweise auf NS-Raubkunst. Die Schiedskommission unter Leitung der früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach sprach den Schatz deshalb im vergangenem Jahr der Preußenstiftung zu. Allerdings ist diese Entscheidung juristisch nicht bindend. Es gab bereits 2014 Vermutungen, dass dies nicht das letzte Wort im Streit um den Schatz war.

Verfahren als „Scheinprozess“

Die Kläger – Alan Philipp aus London und Gerald Stiebel aus den USA – hatten das Gremium damals mit angerufen. In ihrem aktuellen Schriftsatz bezeichnen sie das Verfahren allerdings als „Scheinprozess“. Ihre Argumentation: Sie hätten 2014 die gleiche Diskriminierung erfahren wie ihre Verwandten während der Nazi-Zeit. Nach Angaben des Marburger Anwalts Markus H. Stötzel, der den Fall gemeinsam mit O’Donnells Kanzlei vertritt, geht aus den Akten hervor, dass die damaligen Kunsthändler die rechtmäßigen Besitzer des Schatzes waren. Sie hätten ihn 1929 für 7,5 Millionen Reichsmark von dem Adelshaus der Welfen erworben. Bei den Klägern handelt es sich um einen Enkel und einen Großneffen der Käufer. „Unsere Mandanten repräsentieren alle Beteiligten, die Anspruch auf den Welfenschatz haben“, erklärte Stötzel. Sie hätten sich gezwungen gesehen, bei einem US-Gericht zu klagen, weil das deutsche Zivilrecht keine ausreichende Handhabe zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht biete.

( mit dpa )