Der Eröffnungstermin für den Flughafen BER steht möglicherweise erneut vor einer Verschiebung. Nachdem die Flughafengesellschaft FBB die zweite Jahreshälfte 2017 angepeilt hatte, tauchen nun neue Probleme auf. Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet, dass das zuständige Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald im laufenden Genehmigungsverfahren erneut die Entrauchungsanlage im Visier habe. Das Amt fordere von der FBB weitere Nachbesserungen. Das gehe aus einem Schreiben von FBB-Technikchef Jörg Marks an Mitarbeiter hervor.
Flughafensprecher Daniel Abbou bestätigte die neue Wendung auf Nachfrage der Berliner Morgenpost. Die Auswirkungen auf den Zeitplan seien noch ungewiss. Mögliche weitere Verzögerungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass der zeitliche Puffer für die Inbetriebnahme des BER im Herbst 2017 in den vergangenen Monaten bereits geschrumpft ist.
Bauamt bemängelt Entrauchungsanlage
Im Eingangsschreiben des Bauordnungsamtes sei die Flughafengesellschaft aufgefordert worden, weitere Bauunterlagen nachzureichen, „um die Genehmigungs- und vor allem baurechtliche Abnahmefähigkeit nachzuweisen“. Demnach entsprechen einige der Brand- und Entrauchungsszenarien, mit denen die Funktionsfähigkeit der Entrauchungsanlage nachgewiesen werden soll, nicht den gestellten Forderungen.
„Wir müssen die Anforderungen des Bauordnungsamts einbeziehen und sehen, wie wir die Nachbesserungen umsetzen können“, sagte Abbou. Abbou zufolge will die Flughafengesellschaft in Gesprächen mit dem Bauordnungsamt klären, welche der neuen Auflagen zwingend vor der Inbetriebnahme erfüllt sein müssen und welche Bestandteil der Betriebsgenehmigung sein können. Davon wird abhängen, ob der Eröffnungstermin im Herbst 2017 ein- zuhalten ist. Der Landrat des Kreises Dahme-Spreewald und Chef des Bauordnungsamts sei aber gewillt, so Abbou, die Probleme möglichst „baubegleitend“ zu lösen, um die Verzögerungen zu minimieren.
Die neue Lage dürfte auch Thema beim Treffen des BER-Aufsichtsrates am Freitag sein. Ende Februar hatte die Flughafengesellschaft den 5. Nachtrag zur Baugenehmigung beim Bauordnungsamt eingereicht. Dieser Nachtrag war nötig geworden, weil die Entrauchungsanlage umgebaut werden musste.
wom




