Es gibt Konstellationen, die widersprechen dem gesunden Menschenverstand. Zum Beispiel, wenn der Chef im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzt und derjenige, der die dortigen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung kontrollieren und absegnen soll, ein von ihm abhängiger Mitarbeiter ist. Beim Bau des Pannen-Hauptstadt-Airports BER ist das so.
Nicht nur Brandenburg, auch Berlin und der Bund lassen sich in der Gesellschafterversammlung – dem höchsten Gremium der Flughafengesellschaft FBB – von Beamten vertreten. Das Gremium kann laut Gesellschaftervertrag die Befugnisse der Geschäftsführung beschränken – und Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen und abberufen. Die Gesellschafterversammlung entscheidet jedes Jahr über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder. Sie kann auch Haftungsansprüche gegen sie prüfen lassen.
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In Brandenburg sorgt die Chef-Mitarbeiter-Konstellation für eine heftige Diskussion. Denn wie der Landesrechnungshof in seinem mehr als 400-seitigen, vernichtenden Bericht über das BER-Chaos im Untersuchungszeitraum Frühjahr 2010 bis zur Eröffnungsabsage 2013 darlegt, sollte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski (Linke) jahrelang den ihr vorgesetzten Finanzminister kontrollieren. Die Rechnungsprüfer sehen in dieser Konstellation einen grundsätzlichen Interessenkonflikt.
Noch mehr wurde die Rolle der kontrollierenden Eigentümer des Flughafens ihrer Meinung nach aber geschwächt, indem die zuständige Staatssekretärin diese Aufgabe nicht selbst wahrnahm. Sie überließ die Teilnahme an allen zehn Gesellschafterversammlungen im Untersuchungszeitraum einem Abteilungsleiter. Die Brandenburger CDU fordert deshalb jetzt ihren Rückzug.
Gesellschafterversammlungen dauerten zwischen zwei und 44 Minuten
Für den CDU-Abgeordneten Sven Petke steht fest: „Frau Trochowski hat sich der vorsätzlichen Pflichtverletzung schuldig gemacht.“ Die Gesellschafterversammlung stehe über dem Aufsichtsrat. „Sich nur berichten zu lassen, reicht da nicht aus“, so Petke. Er fordert: „Sie muss von sämtlichen Aufgaben, die mit dem BER zu tun haben, entbunden werden.“
Das Finanzministerium hingegen verweist darauf, dass alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung intensiv vorbesprochen worden seien. Die Sitzungen dauerten insgesamt nur zwei Stunden, die kürzeste zwei Minuten, die längste 44 Minuten.
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Was allerdings auch feststeht: Trochowski hat diese Konstellation nicht erfunden. Die Länder Berlin und Brandenburg hatten schon vor ihrer Zuständigkeit festgelegt, dass sie sich in dem Gremium von der Arbeitsebene vertreten lassen. Ende 2014 ist Trochowski in den Aufsichtsrat gewechselt, und ihr Finanzminister Görke ging in die Gesellschafterversammlung. Auch er schickt nach Informationen der Berliner Morgenpost stets einen Vertreter.
Berlin und der Bund verfahren bis heute nicht anders. „Gesellschaftervertreter war in Berlin ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung“, bestätigte jetzt eine Sprecherin des Finanzsenators. Sie fügte hinzu: „Die Diskussion um Frau Trochowski ist nicht so recht nachvollziehbar.“
Die Gesellschafterversammlung leitet der Regierende Bürgermeister, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender ist. Brandenburg hat nach einer ersten Empfehlung der Rechnungsprüfer die Politiker aus dem Aufsichtsrat abgezogen. Der Berliner Rechnungshof sieht indes kein Problem in den bisherigen Konstellationen.