Sollte der neue Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) doch noch in Betrieb gehen, dürfen Flugzeuge von Schönefeld aus auch über den Müggelsee und die angrenzenden Erholungsgebiete im Südosten der Stadt starten. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag mehrere Klagen gegen die umstrittene „Müggelsee-Route“ als unbegründet abgewiesen.

Damit sind fast alle rechtlichen Einsprüche von Flughafen-Anrainern gegen die vom Bundesamt für Flugsicherung (BAF) Anfang 2012 verkündeten BER-Flugrouten erfolglos geblieben. Lediglich die brandenburgischen Gemeinde Blankenfeld-Mahlow (Teltow-Fläming), die besonders stark dem Fluglärm ausgesetzt ist, konnte bisher einen Teilerfolg erzielen.

Im Fall der „Müggelsee-Route“ hatten Anwohner und Naturschützer angeführt, dass der Flugkorridor, durch den bis zu 130 Jets am Tag starten sollen, ohne eine gesonderte Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) festgelegt wurde. Sie machten dabei geltend, dass die Gebiete zu den wichtigsten Naherholungsgebieten der Stadt gehörten und Heimat für zahlreiche schützenswerte Tierarten seien.

Gericht: Kein Verstoß gegen Naturschutzrecht

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wies am Donnerstag aber die Einsprüche als unbegründet zurück. Weder habe bei der Festlegung der Flugroute die Umweltverträglichkeit geprüft werden müssen, noch verstoße die Strecke gegen Naturschutzrecht. Den Anwohnern des Müggelsees sei der Fluglärm zuzumuten, weil von einer Alternativroute über Erkner noch mehr Menschen von unzumutbarem Fluglärm betroffen wären. Allerdings müsse das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Entwicklung beobachten.

Der unterlegene Umweltverband, die NaturFreunde Berlin, prüft nach eigenen Angaben einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht. „Es ist nicht akzeptabel, dass Flugrouten willkürlich festgelegt werden, ohne dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss“, teilte der Verband mit. Zudem hegen die Umweltschützer weiter europarechtliche Bedenken. Der BER sei ein „planerischer Alptraum“, erklärten die NaturFreunde.