Ausgerechnet Schönefeld hatte gegen die Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen BER geklagt. Allerdings ohne Erfolg. Das Oberverwaltunsgericht ließ die Schönefelder abblitzen.
Im Rechtsstreit um die Flugrouten am künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld hat eine weitere Anrainergemeinde eine Niederlage kassiert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) wies am Dienstag eine Klage der Kommune Schönefeld gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ab. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Die Bundesbehörde BAF hatte im Januar 2012 die Flugkorridore festgelegt, über die die Flugzeuge nach einer Eröffnung des BER starten und landen werden. Wegen des damit verbundenen Fluglärms und anderer Umweltbelastungen hagelt es seither Proteste und Beschwerden gegen die Routenfestlegungen. Bislang ohne Erfolg.
Bereits unmittelbar nach Veröffentlichung der Flugrouten hatte die Gemeinde Schönefeld, auf deren Gebiet der neue Flughafen fast vollständig liegt, gegen die BAF-Festsetzungen geklagt. Anders als andere Kommunen stellte sie dabei nicht eine einzelne Route, sondern das gesamte Verfahren in Frage. Die Gemeinde und ihre Bewohner seien als unmittelbar Betroffene nicht ausreichend angehört worden, hieß es zur Begründung. Zudem sei für bestimmte Abflugverfahren, bei denen die Flugzeuge steiler als üblich in den Himmel steigen, die Schallwerte nicht berechnet und damit die Lärmbelastung falsch prognostiziert worden.
Beide Klagegründe ließen die Richter des 6. OVG-Senats, vor dem bereits andere Flugrouten-Verfahren verhandelt wurden, vor allem aus formaljuristischen Gründen nicht gelten. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sei nicht verpflichtet gewesen, betroffene Anwohner und Gemeinde vor Anordnung der Flugrouten anzuhören, entschied das Gericht. Dies sei im Luftverkehrsrecht nicht vorgesehen und ergebe sich auch nicht aus dem Grundgesetz. So habe es im Sommer auch das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Wannsee-Route entschieden.
Neues Urteil zur Wannsee-Route noch offen
Die Klage gegen den Flugkorridor über dem Berliner Südwesten war bisher die einzige, mit der einige betroffene Gemeinden und Anwohner bislang zumindest einen Teilerfolg erzielen konnten. So hatte 2013 das OVG die Festlegung der Wannsee-Route als rechtswidrig beanstandet, weil das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zuvor keine Risikoanalyse vorgenommen hatte. Denn die Flugroute führt in einer Entfernung von nur wenigen Kilometern am Gelände des Helmholtz-Zentrums in Wannsee und den dort beheimateten Forschungsreaktor vorbei.
Doch die Richter am Bundesverwaltungsgericht hoben im Juni die Urteile zur Wannsee-Route wieder auf und verweisen sie zur Neuverhandlung nach Berlin zurück. Eine Verbot des umstrittenen Flugkorridors komme nur infrage, wenn sich eine andere Route als eindeutig vorzugswürdig erweist. Es gebe zwar ein Ermittlungsdefizit, etwa hinsichtlich der Auswirkungen eines Flugzeugabsturzes auf den Forschungsreaktor, so die Bundesrichter. Dies würde aber nicht automatisch heißen, dass die Wannsee-Route unzulässig sei. Nun muss sich erneut das OVG Berlin-Brandenburg mit der Klage beschäftigen. Laut Anwalt Tobias Masing, der das BAF rechtlich vertritt, hat es am Berliner OVG inzwischen eine nicht öffentliche Anhörung gegeben, wann das Gericht aber abschließend urteilen werde, sei noch offen.
Weitere Klagen wegen Vogel- und Schallschutz
Doch nicht nur im Fall der Wannsee-Route gehen die juristischen Auseinandersetzungen zum BER weiter. Bereits am 6. November verhandelt das Oberverwaltungsgericht eine Klage des Nabu Deutschland. Die Umweltschutzorganisation hält die Abflugrouten für den Südbahnbetrieb am BER für rechtswidrig, weil dabei das Vogelschutzgebiet am Rangsdorfer See überflogen werde.
Am 8. Dezember schließlich will das OVG über die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und mehrerer Flughafenanwohner urteilen, die sich gegen die aus ihrer Sicht mangelhafte Umsetzung der Lärmschutzauflagen zur Wehr setzen. Beklagt wird in dem Fall die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg, die für die Kontrolle der Lärmschutzmaßnahmen zuständig ist. Ein ausreichender Schallschutz der Wohngebäude gilt als Voraussetzung dafür, dass der Flughafen wie geplant im kommenden Jahr die neue südliche Start- und Landebahn in Betrieb nehmen kann.
Trotz der Niederlage im Flugrouten-Streit ist der Anwalt von Schönefeld nicht unzufrieden über den Richterspruch. „Die Gemeinde braucht Planungs- und Rechtssicherheit für die Zukunft“, sagte Robby Fichte. Diese sei in wichtigen Fragen nun gegeben. Es sei aber prinzipiell ein Problem, dass das Luftverkehrsrecht Betroffenen so wenig Mitsprachemöglichkeiten einräume.