Die Oppositionparteien wollen den Untersuchungsauftrag des BER-Ausschusses um Fragenkomplexe erweitern. Jetzt streiten die Fraktionen um die Zulässigkeit des Antrags von Grünen, Linken und Piraten.
Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus streiten um den BER-Untersuchungsausschuss des Landesparlaments. Die Opposition aus Grünen, Linken und Piraten will den Untersuchungsauftrag um einen umfangreichen Fragenkomplex erweitern und brachte dazu einen Antrag ins Parlament ein. SPD und CDU haben den Antrag vertagt und mit ihrer Mehrheit im Rechtsausschuss ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll klären, ob das Anliegen der Opposition zulässig ist. Die wirft nun der Koalition vor, für Verzögerung zu sorgen und die Aufarbeitung des „Desasters“ um den Hauptstadtflughafen BER verschleppen zu wollen.
Bereits zweimal sei der Antrag der Oppositionsfraktionen im Rechtsausschuss vertagt worden, kritisierten die Ausschussmitglieder Benedikt Lux (Grüne), Klaus Lederer (Linke) und Simon Weiß (Piraten) in einer gemeinsamen Erklärung. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes ist das Gutachten noch nicht erstellt. Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 30. April steht das Thema bislang nicht.
Die Opposition fordert, auch das Krisenmanagement der Jahre 2012 und 2013 im BER-Ausschuss zu untersuchen. Der bisherige Untersuchungsauftrag des Ausschusses reiche nicht aus, um die „Fehlplanungen und Schlechtleistungen“ zu identifizieren, die zur Absage der Flughafen-Eröffnung im Juni 2012 geführt hatten. Es müsse geklärt werden, wie Berlin, Brandenburg und der Bund als Gesellschafter der Flughafengesellschaft sowie Aufsichtsrat und Geschäftsführung auf die Mängel und Planungsfehler beim Bau des Terminals reagiert haben und welche zusätzlichen Kosten durch mangelhaftes Krisenmanagement entstanden sind.
Opposition sieht in der Vorgehensweise „taktisches Manöver der Koalition“
Ein Rechtsgutachten sei überflüssig, monierten Lux, Lederer und Weiß. „Offenbar haben wir es mit einem taktischen Manöver der Koalition zu tun, um in einem für sie missliebigen Politikfeld die Oppositionsarbeit zu behindern.“ Davon könne keine Rede sein, konterte Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Rechte und Arbeit der Opposition würden nicht eingeschränkt.
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Zu klären sei aber, unter welchen Voraussetzungen der Auftrag eines bestehenden Untersuchungsausschusses nachträglich erweitert werden könne und ob die Fragen, die die Opposition in ihrem Antrag stellt, den Anforderungen eines Untersuchungsausschusses genügten. Das Gutachten solle insbesondere klären, ob die Fragen einen hinreichend eindeutigen und zeitlich abgeschlossenen Untersuchungsauftrag definieren. Einige Formulierungen würden künftige Sachverhalte betreffen, etwa bei Fragen nach Schadenersatzansprüchen gegen die Flughafengesellschaft.
Die Opposition will im BER-Ausschuss auch klären, welche Ergebnisse die Bestandsaufnahme des ehemaligen Technikchefs Horst Amann erbrachte und was der Hintergrund für die 1,2 Milliarden-Euro-Beihilfe aus dem Jahr 2012 war. Zudem möchte sie wissen, welcher Schaden durch die fehlgeschlagene Inbetriebnahme im Juni 2012 entstanden ist und was Gesellschafter, Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Flughafengesellschaft danach unternommen haben, damit der Flughafen schnellstmöglich fertiggestellt, abgenommen und eröffnet werden kann.