Der Rechtsstreit um eine Gehaltsfortzahlung für den früheren Berliner Flughafenchef Rainer Schwarz bleibt offen. Das Berliner Landgericht traf in der Sache am Donnerstag keine Entscheidung. Es legte für den 7. April 2014 einen Verhandlungstermin für einen regulären Zivilprozess fest, sofern sich die beiden Parteien nicht vorher außergerichtlich einigen.
Schwarz war im Januar beurlaubt und später fristlos gekündigt worden. Ihm wird vorgeworfen, den Aufsichtsrat zu spät darüber informiert zu haben, dass der Hauptstadtflughafen nicht wie geplant am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen konnte. Schwarz, der am Donnerstag im Gerichtssaal war, klagte auf Fortzahlung seines Gehalts. Sein Dienstvertrag lief bis Mai 2016.
Dem 56-Jährigen war eine Mitschuld an der mehrfach verschobenen Eröffnung des Hauptstadtflughafens BER angelastet worden. Ein Gerichtssprecher sagte, es gebe viele offene Fragen. „Alles ist in Bewegung.“
Der Vertrag von Schwarz sollte ursprünglich bis Mai 2016 gelten. Im Januar dieses Jahres war er zunächst beurlaubt worden, im Juni bekam er dann nach rechtlicher Prüfung die fristlose Kündigung von der Flughafengesellschaft. Sie wird vom Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg getragen.
Schwarz wird vorgeworfen, den Aufsichtsrat zu spät informiert zu haben, dass der Eröffnungstermin für den Hauptstadtflughafen am 3. Juni 2012 nicht einzuhalten war. Bei dem Streit vor Gericht soll es um Zahlungen an Schwarz von rund 1,7 Millionen Euro gehen. Im Jahr 2012 bekam der damalige Flughafenchef laut Geschäftsbericht der Flughafengesellschaft einschließlich Altersversorgung 569.000 Euro.
Sitz der Flughafengesellschaft ist Schönefeld in Brandenburg. Das Verfahren wird laut Gericht als „Urkundenprozess“ geführt. Als Beweismittel seien in diesem Fall nur Urkunden und Schriftstücke zugelassen, sagte der Sprecher. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass es zu einer gütlichen Einigung komme.
dpa/mim





