Lang, lang ist es her, dass die Flughafenmanager Grund zu freudigem Gesichtsausdruck hatten. Nach diesem Gerichtsurteil zu den künftigen Flugrouten im Südosten der Stadt schauen nun aber die Einwohner rund um den Müggelsee enttäuscht drein. Nachdem die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Anfang des Jahres die Wannsee-Route gekippt hatten, bestätigten sie jetzt, dass der Müggelsee vom künftigen Flughafen BER überflogen werden darf.
Die Damen und Herren im Vorstand und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sollten allerdings nicht zu früh frohlocken. Die Urteilsbegründung der Richter ist zwar eindeutig. Allerdings nur nach nationalem deutschen Recht. Danach reicht eine Umweltverträglichkeits-Prüfung, wie sie in der Grobplanung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens auch erfolgt ist.
Dieser Sicht ist allerdings erst vor ein paar Tagen vom EU-Umweltkommissar energisch widersprochen worden. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Gesetzgebung dem schärferen EU-Umweltrecht anzupassen. Aus Brüsseler Sicht müssten die veränderten Flugrouten über den Müggelsee gesondert auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft werden. Folglich hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt.
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Flugroute über Wannsee wieder im Gespräch
Das Urteil vom Freitag ist damit nur ein weiteres in dem nicht enden wollenden juristischen Hickhack um Berlins künftigen Großflughafen. Die klagenden Anrainer wollen denn auch prompt vor die nächste Instanz ziehen und auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. In die nächsthöhere Instanz, das Leipziger Bundesverwaltungsgericht, zieht es übrigens auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Dort will die Behörde sich das Recht zurückerstreiten, dass auch über den Wannsee geflogen werden darf. Das hatten die Richter im Januar nicht aus Rücksicht auf die Umwelt, sondern aus Sicherheitsgründen verweigert. Zum juristischen Spielball dort wurde der Atomforschungsreaktor am Hahn-Meitner-Institut in Zehlendorf. Bei der Routenplanung für den Südwesten der Stadt sei das Risiko für einen Flugunfall oder terroristischen Anschlag im Zusammenhang mit dem Reaktor überhaupt nicht geprüft worden.
Bei den Verfahren um Müggelsee und Wannsee geht es also um völlig unterschiedliche Inhalte. Deshalb gibt es auch keinen Grund, die Urteile dazu zu missbrauchen, neue Emotionen zu schüren. Nach dem Motto: Ruhe für die Westler am Wannsee, Krach für die Ostler am Müggelsee. Wobei ohnehin in Sachen Flugrouten noch immer kein letztinstanzlichen Urteil gefällt worden ist.
Bei allem juristischen Tauziehen, das deutsche Gesetze großzügig erlauben, führt das im Fall BER ausnahmsweise nicht zu neuen Bauverzögerungen und damit zu einem noch späteren Eröffnungstermin. Dafür sorgt der Pfusch am künftigen Hauptstadtflughafen, für den Architekten, Flughafenmanager und Politiker in Berlin, Brandenburg und im Bund verantwortlich sind.
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