Gerichtsentscheidung

Gericht bestätigt BER-Flugroute über den Müggelsee

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Foto: Wolfgang Kumm / dpa

Anwohner und Naturschutzverbände hatten Klage eingereicht, weil die Flugsicherung nicht geprüft habe, inwiefern die Flüge die Umwelt belasten. Das Verwaltungsgericht hält so eine Prüfung für unnötig.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die umstrittene Flugroute vom künftigen BER-Hauptstadt-Flughafen über den Müggelsee bestätigt. Der Vorsitzende Richter Roger Fieting führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung in Berlin am Freitag aus, der Senat sei der Auffassung, dass die Festlegung der Flugrouten nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliege. Lediglich der Bau eines Flughafens sei UVP-pflichtig.

Bis zur letzten Minute hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) keine Tendenz erkennen lassen, wie es im Fall der Flugrouten über den Müggelsee entscheiden würde. Seit Dienstag stritten sich dort erbittert die Gegner der sogenannten Müggelseeroute mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das die Flugroute letztendlich festlegt hatte.

Anwohner und Naturschutzverbände hatten Klage eingereicht, weil das BAF nicht geprüft habe, inwiefern die geplanten Flüge die Umwelt belasten. Im Vordergrund ging es im Gerichtssaal um die Frage, ob das Bundesaufsichtsamt eine sogenannte Umweltverträglichkeitsüberprüfung hätte vornehmen müssen. Das Aufsichtsamt verteidigte seine Überzeugung, dass ein solche Überprüfung nicht notwendig gewesen sei, weil die Auswirkungen auf die Umwelt bereits im Planfeststellungsbeschluss untersucht wurden. Im Kern ging es während der zweitägigen mündlichen Verhandlung jedoch um eine weitaus größere Frage: Nämlich die danach, ob die Flugrouten rechtmäßig zustande gekommen sind oder nicht.

Kampf gegen Lärm und Verschmutzung

An vorderster Front kämpft bereits seit Anfang 2011 die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) gegen die von ihr befürchtete Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung. Unterstützung erhält die Initiative von Bürgervereinen und der dem Berliner Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).

Anders sieht es der Flughafen-Koordinator der brandenburgischen Landesregierung. Nach seinem Bekunden gebe es keine Auswirkungen auf Umwelt oder Eröffnungstermin. Es gebe andere bestätigte Flugrouten, sagte Brettschneider am Donnerstag im Inforadio des RBB.

Bei Ostwind sollen nach der aktuellen Planung rund 122 Flugzeuge pro Tag über den Wannsee fliegen.

Ebenfalls vor dem Gericht in der Hardenbergstraße entschieden wurden ein ähnlicher Fall im Januar. Überraschend hatte das OVG der Klage der Anwohner am Wannsee stattgegeben. Sie kippte damit die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegte Route am westlichen Rand der Stadt. Entscheidend in diesem Fall waren jedoch nicht Sorgen um die Umwelt, sondern das Risiko eines terroristischen Anschlags oder Flugunfalls: die Flugzeuge sollten unmittelbar am atomaren Forschungsreaktor in Wannsee entlangfliegen. Das BAF will sich dagegen wehren und in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen.

( BM )