Flughafen BER

Müggelsee-Route - Gegner klagen vor Bundesverwaltungsgericht

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Thomas Fülling

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Klage gegen die besonders umstrittene Müggelsee-Route vom BER abgewiesen. Der Rechtsstreit zu den Flugrouten ist damit aber längst nicht beendet.

Die Fluglärmgegner in Berlin und Brandenburg müssen eine schwere Niederlage verkraften. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Freitag die Klage der Naturfreunde und von neun Anwohnern gegen die besonders umstrittene Müggelsee-Route vom neuen Hauptstadtflughafen BER in allen Punkten abgewiesen.

Damit blieben die Anwohner aus dem Südosten der Hauptstadt erfolglos – anders als die aus dem Südwesten, wo das Gericht im Januar 2013 die Wannsee-Route kippte.

Anwohner und Naturschützer hatten angeführt, dass die beiden Flug-Korridore, durch die bis zu 130 Düsenjets am Tag starten sollen, vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ohne eine gesonderte Prüfung ihrer Umweltverträglichkeit (UVP) festgelegt worden seien. Sie machten dabei geltend, dass beide Gebiete zu den wichtigsten Naherholungsgebieten der Stadt gehörten und Heimat für zahlreiche schützenswerte Tierarten seien.

Der Vorsitzende Richter Roger Fieting erklärte hingegen, dass eine UVP für Flugrouten nach deutschem und EU-Umweltrecht nicht nötig sei. Es genüge die Prüfung, die bereits vorab im Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld erfolgte.

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„Rückschlag für die betroffenen Lärmopfer in der Region“

Der Rechtsstreit zu den Flugrouten ist damit aber längst nicht beendet. Uwe Hiksch, Vizevorsitzender der Berliner Naturfreunde, kündigte an, gegen die OVG-Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision zu gehen, Die Kläger gegen die Wannsee-Route werden Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wird von der Umweltschutzorganisation geprüft.

Hiksch bezeichnete die Entscheidung der Berliner Verwaltungsrichter als „Rückschlag für die betroffenen Lärmopfer in der Region“. Gerade aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission sei sie nicht nachzuvollziehen. Die EU-Kommission hatte erst vor Kurzem die Bundesregierung zur Stellungnahme aufgefordert, weil Flugroutenfestlegungen ohne klare Regelung der Prüfung von Umweltauswirkungen gegen das EU-Recht verstoßen. Mit der Entscheidung ändere sich nichts an der Auffassung der Naturfreunde, dass es sich bei der Planung und beim Bau des Flughafens BER um ein einziges „Desaster“ handele.

Auch die Anwältin der Müggelsee-Anwohner, Franziska Heß, reagierte enttäuscht auf das OVG-Urteil. „Wir werden zunächst die schriftliche Begründung abwarten. Aber wir gehen fest davon aus, dass wir die Angelegenheit in Leipzig klären lassen werden“, kündigte sie am Freitag an. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OVG eine Revision am dortigen Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zu.

Routen für An- und Abflüge Anfang 2012 festgelegt

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatte die Routen für An- und Abflüge am BER in Schönefeld Anfang 2012 festgelegt. Sie verlaufen teilweise anders als im Planfeststellungsbeschluss des Landes Brandenburg von 2004 für den neuen Großflughafen unverbindlich geplant. Insbesondere die Festlegung, dass Flugzeuge von den beiden BER-Startbahnen nicht geradeaus, sondern in einem Winkel von mindestens 15 Grad abknickend erfolgen, hatte weitreichende Folgen.

Damit waren plötzlich Gebiete von Fluglärm betroffen, deren Bewohner damit vorher nicht gerechnet hatten. Die Folge waren lautstarke Anwohnerproteste, die bis heute anhalten.

BAF-Direktor Nikolaus Herrmann sprach von einem Erfolg für seine Behörde. „Das ist jetzt nichts, um jetzt irgendwie zu tanzen oder Ähnliches“, sagte er. „Aber das Gericht hat gesagt: Was wir gemacht haben, ist solide, und darüber bin ich zufrieden.“

Herrmann kündigte zudem an, in Kürze gegen ein früheres OVG-Urteil gegen die Wannsee-Route in Berufung zu gehen. Dieselbe Kammer hatte erst im Januar 2013 Überflüge vom BER über den Wannsee untersagt, weil die Sicherheit des am See liegenden Forschungsreaktors der Helmholtz-Gesellschaft nicht ausreichend geprüft wurde.

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