Wegen der mehrfach verschobenen Eröffnung des Hauptstadtflugfafens BER in Schönfeld sind Haftungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer offenbar möglich. Nach Informationen der Berliner Morgenpost hat dies eine rechtliche Prüfung im Auftrag des Aufsichtsrats ergeben.

Auch Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Die Linke) sagte im BER-Sonderausschuss des Landtags, dass Haftungsansprüche nicht auszuschließen seien. Dies würde bedeuten, dass die ehemaligen Flughafengeschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen mit Forderungen seitens der Flughafengesellschaft konfrontiert werden können. Sobald das Gutachten schriftlich vorliegt, werde sich der Aufsichtsrat damit befassen, fügte Markov hinzu.

Angeblich weiter Gehalt

Rainer Schwarz musste seinen Posten als Sprecher der Geschäftsführung im Januar 2013 abgeben. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass auch die für Oktober 2013 geplante Eröffnung des BER nicht eingehalten werden kann. Angeblich bekommt er trotz der Abberufung weiterhin sein Gehalt. Sein Arbeitsverhältnis ruht nur, sein Vertrag war erst 2011 um weitere fünf Jahre verlängert worden.

Das Gehalt bestand laut dem jüngsten Geschäftsbericht 2011 aus einer Grundvergütung und Prämien in Höhe von 355.000 Euro zuzüglich 178.000 Euro für die Altersvorsorge. Rechnerisch standen ihm daher im Januar 2013 insgesamt noch rund 1,8 Millionen Euro zu.

Wenn die beauftragte Kanzlei jetzt zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Haftungsansprüche gegen Rainer Schwarz möglich sind, würde er fristlos entlassen. Seine Abfindung müsste er dann vor Gericht erstreiten.

Manfred Körtgen wurde bereits im Mai vergangenen Jahres abberufen. Kurz zuvor war die für Juni 2012 geplante Eröffnung kurzfristig abgesagt worden. Körtgen soll angeblich 200.000 Euro Abfindung erhalten haben.