Kommentar

Eine weitere BER-Blamage für Matthias Platzeck

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Christine Richter

Foto: Michael Kappeler / dpa

Das OVG urteilte am Donnerstag, dass die BER-Anwohner vor Fluglärm geschützt werden müssen. Das ist eine Blamage für das brandenburgische Infrastrukturministerium – und Ministerpräsident Platzeck.

Es läuft nicht rund am künftigen Hauptstadtflughafen BER im Süden Berlins: Das Oberverwaltungsgericht urteilte am späten Donnerstagabend, dass die Anwohner um den Airport besser vor Fluglärm geschützt werden müssen, als das die Flughafenbetreiber bisher geplant hatten. Das ist eine Blamage für das brandenburgische Infrastrukturministerium, das für die Lärmschutzmaßnahmen verantwortlich ist – und mit dem Urteil jetzt vor Gericht unterlag.

Die Entscheidung, gegen die das OVG auch keine Revision zuließ, fällt damit auf Brandenburgs Ministerpräsidenten Matthias Platzeck (SPD) zurück, denn er ist in dieser Funktion für das Infrastrukturministerium verantwortlich. Und Platzeck ist seit Anfang dieses Jahres Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft, die meinte, der Lärmschutz dürfe auch überschritten werden.

Ein Sieg für die BER-Anwohner

Gewonnen haben die Anwohner rund um den BER. Für sie muss es nur einen besseren, einen andauernden Lärmschutz geben. Sie bekommen neue Schallschutzfenster, damit die Lautstärke normaler Gespräche – trotz der startenden und landenden Flugzeuge – tagsüber nicht übertroffen wird. Sicherlich wird manch einer auf den Einbau der Fenster verzichten, wenn es technisch gar nicht machbar ist, weil die Gebäude zu alt oder nur mit einfachen, dünnen Hauswänden ausgestattet sind.

In vielen Fällen, so rechneten das brandenburgische Infrastrukturministerium und auch der neue Flughafenchef Hartmut Mehdorn am Freitag vor, würden die Anwohner sogar ganz auf neue Fenster verzichten und sich finanziell entschädigen lassen, weil die Investition für den Schallschutz 30 Prozent des Verkehrswertes des Gebäudes überschreitet – und das ist nicht erlaubt. Das hieße dann beispielsweise, dass ein Anwohner, dessen Haus 100.000 Euro wert ist, 30.000 Euro bekommt.

Viel Geld für die lärmgeplagten Brandenburger, die ihr Haus wegen des neuen Flughafens und des damit verbundenen Lärms wahrscheinlich kaum noch zu einem guten Preis verkaufen können. Aber vielleicht denken die brandenburgische Landesregierung und auch die Flughafengesellschaft noch einmal darüber nach, ob der Grenzwert für die Schallschutzinvestitionen höher angesetzt wird – dann wäre den Anwohnern noch mehr geholfen.

Platzeck und Flughafengesellschaft als Verlierer

Verloren haben Matthias Platzeck und die Flughafengesellschaft. Statt einzusehen, dass der Lärmschutz nicht ausreicht, musste wieder einmal ein Gericht entscheiden, wie es weiter gehen soll. Für die Flughafengesellschaft wird es nun noch teuerer – von mindestens 300 Millionen Euro zusätzlich ist die Rede.

Platzeck, der Anfang des Jahres, als er den Aufsichtsratsvorsitz übernahm, sein Schicksal mit dem BER verknüpfte, muss nun sagen, wo das Geld herkommen soll. Zumal der BER insgesamt ja immer teurer wird – noch muss im Terminal umgebaut und die Brandschutzanlage zum Laufen gebracht werden, noch ist unklar, wann der Airport in Betrieb geht. Und jeder Tag, den Tegel und Alt-Schönefeld in Betrieb bleiben, kostet zusätzliches Geld. Der BER, er könnte tatsächlich auch über Platzecks Schicksal entscheiden.

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