Berliner Airports

Warum zwischen Schönefeld und Tegel leere Maschinen fliegen

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Julius Tröger, Gudrun Mallwitz und Viktoria Solms

Foto: BMO

Zahlreiche Maschinen ohne Passagiere überfliegen das Berliner Stadtgebiet in geringer Höhe. Mehr als 900 waren es seit 2011. Unser Flugrouten-Radar zeigt, wie Sie betroffen sind.

Seit Anfang 2011 sind mindestens 900 Flugzeuge ohne Passagiere an Bord in Berlin von Flughafen zu Flughafen geflogen. Dies haben Auswertungen des Flugrouten-Radars der Berliner Morgenpost ergeben.

Die Fluggesellschaften Air Berlin und Lufthansa begründen die vielen Leerflüge vor allem mit dem für Tegel bestehenden Nachtflugverbot. Wenn sich ein Flugzeug verspätet und nicht bis Mitternacht in Tegel landen kann, wird es zum Flughafen nach Schönefeld umgeleitet, wo derzeit kein Nachtflugverbot herrscht.

Da keine der beiden Airlines derzeit jedoch regulär von Schönefeld abfliegt, müssen die Maschinen anschließend nach Tegel „umgeparkt“ werden. Es kann aber auch vorkommen, dass Maschinen leer von Schönefeld nach Frankfurt geschickt werden müssen, um wieder in den regulären Flugbetrieb eingegliedert zu werden, wie Lufthansa-Sprecher Wolfgang Weber bestätigte.

Bei den meist nur 15 Minuten dauernden Flügen von Schönefeld nach Tegel wird das Stadtgebiet häufig in gerade einmal 1500 Meter Höhe überflogen. Besonders oft taucht in der Statistik der Anbieter Net Jets Europe auf, ein Unternehmen, das eigenen Angaben zufolge mehr als 150 Geschäftsflugzeuge in Europa einsetzt. „Wenn ein Kunde in Tegel ankommt und der nächste von Schönefeld abfliegen möchte, müssen wir unser Flugzeug umpositionieren“, sagte ein Sprecher des Unternehmens der Berliner Morgenpost.

Untersuchung der Leerflüge gefordert

Angesichts der hohen Lärmbelastung vor allem des Berliner Nordwestens fordert der Reinickendorfer CDU-Bundestagsabgeordnete Frank Steffel eine Untersuchung der Leerflüge. „Ein Sonderbeauftragter der Flughafengesellschaft sollte sich die Leerflüge detailliert anschauen und begutachten, ob sie nötig sind.“ Es lasse sich keinem Anwohner vernünftig erklären, dass Flugzeuge nur für die Wartung zwischen Schönefeld und Tegel leer hin- und herfliegen. In Schönefeld betreibt die Lufthansa eine große Werkstatthalle, auch Privatjets aus ganz Europa werden im Südosten technisch überholt.

Auch für den Reinickendorfer SPD-Abgeordneten Jörg Stroedter sind die vielen Leerflüge „inakzeptabel“. „Die Anwohner von Tegel sind ohnehin schon genug durch den normalen Flugbetrieb belastet. Das müsste sich besser organisieren lassen.“ Tilmann Heuser, Geschäftsführer des BUND Berlin, sieht in den Leerflügen eine zusätzliche Umweltbelastung. Er plädiert dafür, die Flughafengebühren deutlich anzuheben. „Mit Einführung der Lkw-Maut gab es in Deutschland auch plötzlich weniger Leerfahrten.“

Zu Leerflügen kann es allerdings auch nach plötzlichen Flughafensperrungen kommen. So mussten etwa am 15. Februar allein sechs EasyJet-Maschinen ohne Passagiere von Tegel nach Schönefeld fliegen. Nach der Bruchlandung eines Flugzeugs war der Flugbetrieb in Schönefeld an dem Tag rund fünf Stunden lang lahmgelegt.

Längere Nachtruhe möglich

Wenn der neue Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld einmal in Betrieb geht, soll es auch dort ein Nachtflugverbot geben. Die aktuelle Betriebsgenehmigung sieht vor, dass am BER zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens regulär keine Flugzeuge starten und landen dürfen. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren hatte sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) für eine längere Nachtruhe starkgemacht. Doch schienen ihm die Hände gebunden, da Berlin und der Bund als weitere Flughafen-Gesellschafter gegen ein strengeres Nachtflugverbot sind.

Nach Informationen der Berliner Morgenpost haben jetzt aber gleich zwei Gutachten ergeben, dass Brandenburg auch im Alleingang ein längeres Nachtflugverbot durchsetzen könnte. Laut einer Expertise im Auftrag der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion kann das Infrastrukturministerium „als planerlassende Behörde die Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses in eigener Regie vornehmen“.

Das Mitwirken der Mitgesellschafter – das Land Berlin und der Bund – sei nicht erforderlich, schreibt das Anwaltsbüro SammlerUsinger in einem Gutachten. Dessen Fazit: Die vorgeschlagene Ausweitung des Nachtflugverbots am Flughafen Willy Brandt im Wege der Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses stelle ein rechtlich zulässiges und probates Mittel zur nachhaltigen Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung für den Flughafenneubau dar. „Das Gutachten stützt unsere Sichtweise, dass das Land Brandenburg selbsttätig das Verfahren zu mehr Nachtruhe in Gang setzen kann“, sagte der Verkehrsexperte der Brandenburger CDU, Rainer Genilke. „Da dies mit Annahme des Volksbegehrens das erklärte Ziel von Rot-Rot ist, steht Matthias Platzeck nun auch rechtlich nichts im Wege.“

Zum gleichen Schluss kommt ein Gutachten, welches die Rechtsanwälte Wolfgang Baumann und Franziska Heß im Auftrag der Nachtfluggegner erstellt haben. Der Planfeststellungsbeschluss beinhalte einen Widerrufsvorbehalt, sodass das Potsdamer Infrastrukturministerium als zuständige Behörde die Auflagen ändern könne. Der Sprecher der Bürgerinitiative Kleinmachnow, Matthias Schubert, will das Ergebnis des 29-Seiten-Gutachtens am heutigen Dienstag der Landesregierung übergeben.

Platzeck hatte sich kurz nach seiner Wahl zum Vorsitzenden des Flughafenaufsichtrats überraschend für mehr Nachtruhe am BER ausgesprochen. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) warf ihm daraufhin vor, damit die Wirtschaftlichkeit des neuen Airports zu gefährden. Auch der Bund lehnt eine Ausweitung des Nachtflugverbots strikt ab.