Die Flughafengesellschaft muss den Schallschutz für die betroffenen Haushalte um den künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld ab sofort massiv erhöhen. Die bereits erlassenen Bescheide müssen neu berechnet und geändert werden. Das Infrastrukturministerium in Potsdam als zuständige Behörde hat die Flughafengesellschaft (FBB) am Montag aufgefordert, die Lärmschutzvorgaben des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg „sofort zu vollziehen“. Per Fax wies das Infrastrukturministerium die FBB an, „alle angeordneten Maßnahmen zum allgemeinen Lärmschutz zu erfüllen“. Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) sagte: „Was der Flughafen braucht, ist der Friedensschluss mit seinem Umfeld.“ Die FBB müsse auf die Bürger zukommen.
Lärm darf Gespräch nicht stoppen
Der Flughafen hat laut Bescheid sicherzustellen, dass ab der Inbetriebnahme der neuen südlichen Start- und Landebahn tagsüber von 6 bis 22 Uhr im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern keine höheren Maximalpegel als 55 Dezibel auftreten. Das bedeutet, dass kein Gespräch durch Fluglärm unterbrochen werden darf. Dieser Schallschutz müsse nicht nur für Kinder- und Schlafzimmer gelten, sondern auch für Wohnzimmer.
Die Flughafengesellschaft hingegen pocht in ihrer Stellungnahme an das Ministerium auf ihre bisherige Auslegung: Sie hatte im sogenannten Tagschutzgebiet die Lärmschutz-Vorkehrungen von Beginn so berechnet, dass wie in der Nacht der Spitzenpegel von 55 Dezibel sechs Mal überschritten werden können. Dies widerspricht aber dem gültigen Planfeststellungsbeschluss von 2004. Die Verfügung der Behörde beschert der Flughafengesellschaft Kosten von rund 591 Millionen Euro. Der Flughafen hatte bislang nur rund 157,6 Millionen Euro für den Schallschutz eingeplant. „Das ist nicht unser Problem“, sagt Infrastrukturminister Vogelsänger. „Für uns ist der Beschluss des Gerichts bindend.“
Aufsichtsrat beschließt Klage
Flughafensprecher Ralf Kunkel kündigte am Montag an, dass die FBB gegen die Anordnung vorgehen werde. Der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft – der Bund und die beiden Länder Berlin und Brandenburg – hatte in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dagegen zu klagen. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) war dafür. Der vom Gericht verlangte Schallschutz sei bei einem Großteil der Häuser im Umfeld des Flughafens nicht umsetzbar, sagte Flughafensprecher Kunkel. Sie seien technisch dafür gar nicht geeignet. Sobald die Schallschutz-Maßnahmen 30 Prozent des Verkehrswertes der Grundstücke und Häuser kosten, müsse der Eigentümer entschädigt werden.
Der Flughafen sei gut beraten, sich „regelgerecht zu verhalten“, sagte Minister Vogelsänger. Ansonsten drohten Sanktionen wie hohe Geldstrafen. Es stehe der Gesellschaft aber frei, zu klagen oder vor Gericht eine Aufschiebung des Bescheids zu beantragen. Laut Minister muss die FBB künftig alle vier Wochen über den Stand der Umsetzung berichten. Der erste Bericht sei am 30. Juli vorzulegen. Er soll die zu erwartende Lärmbelastung für die Bürger von Gemeinden wie Blankenfelde-Mahlow, Teile von Schönefeld, Schulzendorf und Bohnsdorf in Berlin darlegen.
Weshalb aber wird das Ministerium als unabhängige Behörde erst jetzt – nach dem Gerichtsbeschluss – tätig? Verkehrs-Staatssekretär Rainer Bretschneider wies darauf hin, dass das Ministerium den Flughafen bereits im vorigen Jahr zur Umsetzung des Schallschutzes gedrängt habe. Allerdings sei das Ministerium davon ausgegangen, dass ein Pegel von 55 Dezibel rechnerisch zumindest einmal am Tag überschritten werden dürfe. Er begründete dies mit einer anderen juristischen Einschätzung. „Wir waren der Rechtauffassung, dass der Schallschutz nicht von Anfang an auf höchstem Niveau umgesetzt werden muss.“ Die Behörde sei davon ausgegangen, dass ein so hoher Schallschutz aufgrund des prognostizierten Flugaufkommens in den nächsten Jahren noch nicht notwendig sei. „Allerdings“, so gab Bretschneider zu, „hatten wir dabei auch Bauchgrummeln“.
Angeblich gelassen sieht das Infrastrukturministerium der am Dienstag beginnenden zweitägigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig entgegen. Anwohner und die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf wollen den Planfeststellungsbeschluss für das Milliardenprojekt kippen. Sie werfen dem Infrastrukturministerium und der Flughafengesellschaft vor, bei den Flugrouten getäuscht zu haben, um das Projekt nicht zu gefährden. Nach den im Januar dieses Jahres festgelegten Routen überqueren die Maschinen auf vielen Strecken andere Gemeinden als jahrelang angenommen.
Kleinmachnow hofft in Leipzig
Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) hofft auf eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und die „Wiedereinsetzung des vorigen Stands“. Die Flugrouten sollten wie im Planfeststellungsverfahren vorgesehen, geradeaus führen. Bei einem Sieg vor Gericht würde allerdings der gesamte Flughafen-Standort Schönefeld in Frage gestellt, sagte Minister Vogelsänger. Die Gemeinden Mahlow-Blankenfelde und Schulzendorf hätten nicht umsonst bereits ihre Klage wegen der Flugrouten zurückgezogen.




