Am Flughafen BER gibt es weiterhin zu viele ungelöste Probleme. Das zeigte sich bei zwei Ausschüssen des Bundestags.
Am Mittwochvormittag mussten sich der Chef des Flughafens, Rainer Schwarz, und der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Rainer Bomba (CDU), den Fragen der Abgeordneten im Verkehrsausschuss stellen. Nachmittags war Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) im Haushaltsausschuss an der Reihe. Beide Sitzungen waren nicht-öffentlich. Doch durch Sitzungsteilnehmer drangen ernüchternde Fakten nach außen.
So ist der neue Starttermin noch nicht verbindlich und auch die Finanzierung bleibt weiterhin ungeklärt. Nach derzeitigem Stand wird der Bau des Hauptstadtflughafens mit voraussichtlich 4,277 Milliarden Euro um mehr als eine Milliarde Euro teurer als geplant. Allerdings sind in dieser Rechnung gerade mal fünf Millionen Euro für vertraglich zugesicherte Schadenersatzansprüche berücksichtigt. Dies sei nach Ansicht von Stephan Kühn, Grünen-Abgeordneter im Bundestag, jedoch nur „die Spitze des Eisbergs.“ Denn darin seien etwa die Forderungen der Airlines und der Bahn nicht eingeplant.
Schadenersatz weitgehend unklar
Diese Forderungen will der Flughafen durch eine allgemeine Risikovorsorge abdecken, für die er 192 Millionen Euro veranschlagt hat. Das Geld soll aber für alle zusätzlichen „baulichen und betrieblichen Probleme“ bereitstehen. Ob diese Summe daher reicht, ist fraglich. „Der Flughafen muss jetzt so zügig und zu so geringen Mehrkosten wie möglich fertig gestellt werden, denn ansonsten leidet der Ruf der Hauptstadtregion und der daran beteiligten Firmen einen anhaltenden Imageschaden“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Stefanie Vogelsang nach der Sitzung des Haushaltsausschusses.
Von den bereits jetzt eingeplanten fünf Millionen Euro für den Schadenersatz soll ein großer Teil an das Flughafen-Hotel gehen, das im August hätte eröffnen sollte. Ob die anderen Firmen ihren Schaden ersetzt bekommen, ist indes noch unklar. Die Flughafengesellschaft könnte um einen Teil der Ansprüche herumkommen. Solange sich der Eröffnungstermin nicht um mehr als 18 Monate verschiebt, können betroffene Firmen, die im Abflugbereich ihr Geschäft öffnen wollten, den entstanden Schaden nicht zurückfordern.
Dabei ist entscheidend, wann sie den Vertrag abgeschlossen haben. Falls dies um den ursprünglich geplanten Eröffnungstermin Ende Oktober 2011 geschah, würden die besagten 18 Monate bis zum derzeitigen Starttermin im März 2013 reichen. Muss die Eröffnung noch weiter nach hinten verschoben werden, steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, den Schaden ersetzt zu bekommen.
Hohe Zusatzkosten
Umstritten sind auch Bonuszahlungen an die Flughafen-Geschäftsführung. Flughafenchef Rainer Schwarz bekam laut Geschäftsbericht im vergangenen Jahr zu seinem Grundgehalt in Höhe von 318.000 Euro weitere 37.000 Euro als Bonus. Der entlassene Technikchef Manfred Körtgen erhielt 34.000 Euro zu seiner Grundvergütung von 247.000 Euro. Mit diesen Boni sind die Leistungen aus dem Jahr 2010 honoriert worden. Sie wurden Mitte 2011 genehmigt und ausgezahlt.
Noch steht auch nicht fest, ob der 17. März 2013 als neuer Starttermin funktioniert. Doch nach Ansicht von Schwarz sind die alten Flughäfen Tegel und Schönefeld auch durchaus in der Lage, den Flugverkehr weiter zu bewältigen. „So, wie es jetzt geregelt ist, funktioniert es“, wird Schwarz in einer Bundestagsmitteilung zitiert. „Und wenn es bis heute geht, dann wird es auch dann gehen.“ Doch hier spricht die Statistik gegen ihn. Die Zahl der Fluggäste in Berlin stieg 2011 schon um knapp acht Prozent auf 24 Millionen. In diesem Jahr haben die Airlines ihre Strecken in Erwartung der BER-Eröffnung noch einmal deutlich ausgeweitet.
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wehrt sich indes im Streit um den Schallschutz für die Anwohner des Flughafens BER gegen den Vorwurf des Betrugs und der Lüge. Der Flughafen muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts den Schallschutz so umsetzen, wie er im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben ist. Doch dieser sei beim Lärmschutz auslegbar, sagte Platzeck. Der Gerichtsbeschluss sei zwar gültig und die Flughafengesellschaft müsse diesen umsetzen. Er würde allerdings hohe Zusatzkosten verursachen. Im Haushalt des Landes will Platzeck auch mit einer günstigeren Variante kalkulieren.



