Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen Nachtflüge am Frankfurter Flughafen hat die Diskussion um das Nachtflugverbot am neuen Hauptstadtflughafen wiederbelebt. Der Senat müsse jetzt endlich für einen ausreichenden Schutz der Anwohner sorgen, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Harald Moritz. Dazu gehöre auch die Ausweitung des Nachtflugverbots von 22.00 bis 6.00 Uhr. Fluglärmgegner begrüßten vor diesem Hintergrund das Leipziger Urteil, die CDU dämpfte aber die Erwartungen.
Am Mittwoch hatte das Gericht in Leipzig das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt. Demnach untersagten die Richter für die Zukunft Flüge in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr. In Berlin gilt indes ein striktes Nachtflugverbot nur zwischen 0.00 und 5.00 Uhr. Eine Klage lärmgeplagter Anwohner, die eine Ausweitung der Ruhezeiten durchsetzen wollten, war zuletzt in Leipzig gescheitert.
In ihrer damaligen Entscheidung hatten die Richter für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg unter strikten Auflagen auch Flugbewegungen in den Randzeiten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr genehmigt. In der Urteilsbegründung strichen sie heraus, dass bei der Erreichbarkeit des Hauptstadtflughafens höhere Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Flughafengegner fordern bundesweite Regelung
Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Situation in Berlin-Brandenburg aber nicht mit der hessischen Region vergleichbar. Das Urteil zu den Frankfurter Betriebszeiten lasse „keine Rückschlüsse“ auf den Betrieb des neuen Hauptstadtflughafens zu, sagte der verkehrspolitische Sprecher Oliver Friederici. Hier sei bereits im Herbst 2011 ein „guter höchstrichterlicher Kompromiss über die Nachtflugregelung“ gefunden worden.
Ähnlich äußerte sich Flughafensprecher Ralf Kunkel. Das Urteil zu Frankfurt habe für Schönefeld „nicht die geringste Auswirkung“, sagte er. Die Entscheidung beruhe auf anderen Planungsgrundlagen und sei in dieser Form erwartbar gewesen.
Grundsätzlich bestätigten die Flughafengegner in Berlin und Brandenburg diese Sichtweise. Die Voraussetzungen für ein längeres Nachtflugverbot seien in Frankfurt besser gewesen, sagte der Sprecher der Bürgerinitiaitve „Stahnsdorf gegen Fluglärm“, Wolfgang Brenneis. Trotzdem wertete er das neue Urteil als einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Denn die neue Entscheidung zeige eine Veränderung im Denken. „Endlich sind einmal die Interessen der Bürger deutlich gewichtet worden.“
Keine Folgen für Schönefeld
Unterdessen forderte der Sprecher der Bürgerinitiative „Schallschutz Rangsdorf“, Robert Nicolai, eine bundeseinheitliche Regelung für die Nachtflugzeiten. „Es ist ein Problem, dass die Betriebszeiten regional unterschiedlich gesehen werden“, sagte er. Die Diskussion, ob die Interessen der Bürger in Berlin oder Frankfurt mehr wert seien, sei gefährlich. Denn die gesundheitlichen Auswirkungen des Flugbetriebs seien für die Anwohner immer schädlich. „Das Ziel muss es sein, dass überall ein striktes Flugverbot von 22.00 bis 06.00 gilt“, sagte er.
Die Betreiber des Hauptstadtflughafens sehen durch das Nachtflugverbot in Frankfurt keine Folgen für Schönefeld. „In Berlin ist längst alles entschieden“, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel am Mittwoch. „Wir haben schon einen sehr anwohnerfreundlichen Kompromiss.“ Zudem litten nach dem Umzug an den neuen Schönefelder Standort und nach der Schließung Tegels deutlich weniger Menschen in der Region unter Fluglärm als jetzt.
Nach Kunkels Worten gibt es in den sogenannten Randzeiten die meisten Flüge zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. In der Stunde vor Mitternacht und von 5 Uhr bis 6 Uhr seien insgesamt durchschnittlich 31 Flüge zugelassen, die sich in etwa gleichmäßig auf beide Zeiträume verteilten. Der Hauptstadtflughafen geht am 3. Juni in Betrieb.
Nachtflugverbot: Ministerium sieht keine Folgen für Schönefeld
Auch Brandenburgs Verkehrsministerium hat auf das Frankfurter Nachtflugverbot gelassen reagiert. Das Urteil habe keine Auswirkungen auf das, was am entstehenden Hauptstadtflughafen in Schönefeld genehmigt sei, sagte Staatssekretär Rainer Bretschneider.
Die Richter hätten Verwaltungsentscheidungen des Landes Hessen geprüft und für fehlerhaft befunden, nicht aber generell darüber entschieden, wann und wie viele Nachtflüge es geben dürfe. „Wir befinden uns auf juristischem Feld“, sagte der Staatssekretär. Natürlich werde die Entscheidung aber wohl Gegenstand der politischen Auseinandersetzung.
Bund will kein generelles Nachtflugverbot
Der Bund sieht unterdessen keinen Grund für ein generelles Nachtflugverbot in Deutschland. Die bisherigen Länderregelungen nach den regionalen Gegebenheiten hätten sich bewährt, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin.
Deutschland brauche ein leistungsfähiges Verkehrssystem, zu dem auch die Flughäfen gehörten. Es gelte aber, mit Beteiligung der Bürger bestmögliche Lösungen zu finden, die Wirtschaftlichkeit und Lärmschutz vereinen. „Beides sind zwei Seiten derselben Medaille.“
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe nicht, machte der Sprecher deutlich. Das Thema Fluglärm soll Ende Mai auch bei einem Treffen von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit Branchenvertretern angesprochen werden.
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dpa/dapd/rtr/nbo




