Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untersagte am Mittwoch auch für die Zukunft Flüge zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil zum Flughafenausbau wies es die Revision des Landes Hessen gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zurück. Dieser hatte bereits im Herbst vergangenen Jahres die von der Landesregierung für diese Nachtzeit genehmigten 17 Flüge in Frankfurt untersagt.
Das höchstrichterliche Urteil gilt als Niederlage der Lufthansa und des Flughafenbetreibers Fraport, die auf eine Wiederzulassung der Nachtflüge nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest in Frankfurt gedrungen hatten. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Wiesbaden hatte nach wachsenden Protesten lärmgeplagter Bürger in der Region zuletzt erklärt, sie werde ein Nachtflugverbot in dieser Kernzeit respektieren, wenn das Leipziger Urteil dies zulasse.
Mit seinem Spruch segnete das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch zugleich auch den Ausbau des größten deutschen Verkehrsflughafens rechtlich ab. Es verwarf nämlich zugleich auch die Revisionen von Anliegern gegen das Urteil der Kasseler Richter, die eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die neue Landebahn zum Ziel hatten.
Allerdings muss das Land Hessen den Planfeststellungsbeschluss jetzt überarbeiten, um das Verbot der Nachtflüge aufzunehmen.
Fluglärmgegner sehen sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter hätten nun das Ergebnis der Mediation und das Recht auf ein Nachtflugverbot anerkannt, sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses aus mehr als 60 Bürgerinitiativen rund um den Frankfurter Flughafen, am Mittwoch. Die Entscheidung sei erwartet worden. „Etwas Anderes hätte unseren Glauben an den Rechtsstaat erschüttert.“
Berliner CDU: Keine Rückschlüsse auf Schönefeld
Die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus sieht den Richterspruch gegen Nachtflüge am Frankfurter Flughafen nicht als Signal für den Hauptstadtflughafen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lasse keine Rückschlüsse auf die Region Berlin/Brandenburg zu, teilte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion, Oliver Friederici, am Mittwoch mit.
Er verwies darauf, dass die Richter die Nachtflugregelung am neuen Großflughafen BER schon genehmigt hatten.
Lufthansa: Schlag gegen den Wirtschaftsstandort
Die Lufthansa hat das Nachtflugverbot als schweren Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Deutschland kritisiert. „Es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird“, erklärte Lufthansa-Chef Christoph Franz.
Das Nachbarland Rheinland-Pfalz begrüßte das Urteil: „Das ist ein guter Tag für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Das Gericht hat anerkannt, dass der unerträgliche Lärm für Viele nicht mehr hinzunehmen ist“, erklärte Jürgen Häfner, Staatssekretär im Innenministerium, der das Land bei der Urteilsverkündung vertrat.
Das Engagement sei jedoch noch nicht zu Ende. Noch immer sei der Lärm am Himmel eine unzumutbare Belastung für die Menschen der Rhein-Main-Region. Häfner bekräftigte daher die Forderung, die Flugbewegungen unmittelbar vor und nach den Kernzeiten der Nacht strikter zu begrenzen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderte einheitliche Regeln für alle deutschen Flughäfen, damit eine Umleitung von Flügen auf Flughäfen mit längeren Betriebszeiten vermieden werde. „Die Einschränkung der Lebensqualität durch Fluglärm hat bei den Betroffenen in der Nähe von Flughäfen schwerste Krankheiten zur Folge. Die Entscheidung aus Leipzig muss deshalb Signalwirkung haben“, erklärte der VCD.
Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit des Frankfurter Flughafens und der Fluggesellschaften machte sich dagegen auch der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. „Damit verschlechtern sich die Entwicklungsmöglichkeiten in Frankfurt deutlich gegenüber den wichtigsten Konkurrenten in Europa und Nahost. In Amsterdam, Paris, London oder Dubai gibt es solche Beschränkungen nicht“, kommentierte BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch das Urteil.
Informationen zum Flughafen Berlin Brandenburg gibt es in unserem Schwerpunkt zum Flughafen BER.
dapd/rtr/bee




