Ab kommenden Schuljahr sollen Zuschüsse für freie Schulen in Brandenburg gestrichen und Neugründungen erschwert werden. Einem Gutachten zufolge verstößt die rot-rote Landesregierung damit gegen die Verfassung.
Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg will vom kommenden Schuljahr an die Zuschüsse für freie Schulen so weit herunterfahren wie noch nie. Viele Privatschulen fürchten um ihre Existenz. Bis zu 7000 Schüler, Eltern und Lehrer gingen deshalb jüngst auf die Straße – bei einer der größten Demonstration seit 1990.
Auch in Berlin klagen freie Schulen über zu wenig Unterstützung. Seit Jahren fordern sie ein Finanzierungsmodell, das sie den staatlichen Schulen gleich stellt. Bereits im September 2010 war eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bildungs- und Finanzverwaltung sowie der Privatschulen gegründet worden, die ein neues Finanzierungskonzept entwickeln soll. „Ende dieses Jahres sollen endlich Ergebnisse vorliegen“, sagt Andreas Wegener, Vorsitzender des Privatschulverbandes.
Keine Einsparungen in Berlin
Auch in den Koalitionsgesprächen war die Situation der Freien Schulen bereits Thema. Monika Grütters, stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner CDU, sagte Morgenpost Online, dass die Privatschulen stärker unterstützt werden sollen. Anders als in Brandenburg habe man nicht vor, die Ausgaben in diesem Bereich zu kürzen. Zurzeit werde durchgerechnet, ob es ein besseres Finanzierungssystem gebe als das bislang angewendete. Gegenwärtig erhalten die Berliner Privatschulen Zuschüsse in Höhe von 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen. Je nach Schultyp bedeutet das, dass die Privatschulen real nur zwischen 52 und 65 Prozent ihrer Gesamtkosten erstattet bekommen.
In Brandenburg erhielten freie Schulen bislang 94 Prozent der Personalkosten vergleichbarer staatlicher Schulen. Die Schulträger mussten in den ersten zwei bis drei Jahren nach der Schulgründung nur zwei oder drei Jahre gänzlich ohne Zuschüsse auskommen. Künftig will Brandenburg nicht nur massiv die jährliche Hilfe kürzen, sondern auch die Hürden für Neugründungen höher setzen. Beschlossen ist eine Verlängerung der sogenannten Wartezeit für neue freie Schulen aber noch nicht.
In Berlin müssen private Neugründungen bis zu fünf Jahre ohne staatliche Unterstützung durchhalten. Viele Initiativen hält diese Reglung schließlich davon ab, eine Schule zu gründen. Sie haben Angst, diese Durststrecke nicht zu überstehen. Wie schwer es für eine Schule ist, zeigt das Beispiel der 2007 eröffneten SchuleEins in Pankow. Geschäftsführerin Carmen Urrutia sagt, dass sie es ohne die Hilfe verschiedener Banken, die der Schule günstige Kredite eingeräumt haben, nicht geschafft hätten.
Ihre Schule habe außerdem immer wieder an den verschiedensten Ausschreibungen teilgenommen. „Mit den Preisgeldern haben wir Aus-und Umbauten bezahlt sowie den Einbau einer Küche.“ Trotzdem sei es sehr schwer gewesen, durchzuhalten. Inzwischen gebe es kaum noch Reserven. „Wir warten jetzt sehnsüchtig darauf, dass wir 2012 endlich den staatlichen Zuschuss bekommen“, sagt Urrutia. Die Pankower Privatschule setzt auf lebenspraktisch orientiertes Lernen. Externe Fachleute wie Handwerker oder Künstler werden in den Unterricht einbezogen. Das Schulgeld richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, beträgt aber mindestens 100 Euro pro Monat.
In Brandenburg wird bei den jährlichen Zuschüssen künftig nach Schultyp, Klassenstärken und anderen Parametern abgerechnet. So werden die Kürzungen unterschiedlich ausfallen. Die rot-rote Landesregierung wollte im Bildungsbereich rund 24 Millionen Euro allein im nächsten Jahr kürzen. Vom Schuljahr 2012/13 an sollten die freien Schulen 4,8 Millionen Euro weniger erhalten. 2013 insgesamt 12,7 Millionen Euro weniger, 2014 rund 15,9 Millionen Euro und 2015 etwa 17,7 Millionen Euro weniger.
Vorwurf: unliebsame Konkurrenz ausschalten
Die Arbeitsgemeinschaft freie Schulen hat hochgerechnet, dass teilweise bis zu 37 Prozent weniger Zuschüsse fließen werden. Sie geht davon aus, dass damit Schulen schließen müssen und Neugründungen kaum mehr möglich sind. Die Hoffbauer-Stiftung hat wegen der überraschenden Kürzungspläne für die freien Schulen in Potsdam in den Sommerferien die geplante Eröffnung einer evangelischen Grundschule abgesagt. Die freien Schulen werfen der Regierung vor, eine unliebsame Konkurrenz ausschalten zu wollen. Denn nichtstaatliche Schulen sind in Brandenburg so beliebt wie nie. Ihre Zahl stieg seit 1990 stetig.
Bildungsministerin Martina Münch (SPD) verteidigte bislang die umstrittenen Pläne. Mit den Kürzungen werde versucht, ein Gleichgewicht in der Finanzierung im Verhältnis zu den staatlichen Schulen herzustellen, sagt Münch. Die freien Schulen würden ihre Lehrer zum Beispiel nicht nach Tarif bezahlen und von Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst profitieren. Die Ministerin räumt aber ein, dass es auch ums Geld geht. Das Land müsse sparen, auch das Bildungssystem müsse einen Beitrag leisten.
Die massiven Proteste seit Bekanntgabe der Pläne zeigen erste Erfolge. Eine Volksinitiative „Schule in Freiheit“ erhielt in kurzer Zeit mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften. Der Landtag muss sich danach erneut mit dem Thema beschäftigen. Dort kritisiert die Opposition die Pläne scharf. Parlamentarier von SPD und Linke stellten inzwischen in Aussicht, dass die geplanten Kürzungen bei den freien Schulen von rund 17 Millionen Euro bis 2015 um 2,6 Millionen Euro geringer ausfallen werden. Für das kommende Schuljahr bedeutet dies, dass die freien Schulen 500.000 Euro mehr erhalten sollen als bisher geplant. Der Haushalt wird voraussichtlich im Dezember verabschiedet.
Die freien Schulen werden sich damit wohl kaum zufriedengeben. Sie hatten eine Klage gegen die Landesregierung angekündigt. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass derart massive Kürzungen gegen die Verfassung verstoßen. Der Leiter des Bochumer Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht (IFBB), Thomas Langer, verweist in seiner Expertise auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1987, wonach der Landesgesetzgeber nicht einseitig Kürzungen zu Lasten der Ersatzschulträger vornehmen dürfe.