Die rot-rote Landesregierung muss mit einer Klage gegen die von ihr geplanten massiven Kürzungen bei den freien Schulen ab Herbst 2012 rechnen – sollte der Landtag die Pläne nicht noch stoppen. Nach einem von der Arbeitsgemeinschaft der Freien Schulen in Auftrag gegebenen Gutachten beim Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht verstößt das Land mit den vorgesehenen staatlichen Zuschusskürzungen gegen die Verfassung.
Rund 50 Millionen Euro weniger
Der Leiter des Instituts, Thomas Langer, sieht aufgrund der Höhe der Kürzungen die „grundrechtliche Garantie der Privatschulfinanzierung“ verletzt. Das Ausmaß der Kürzungen könne von den Schulen nicht aufgefangen werden, ohne dass das Schulgeld drastisch erhöht würde. Dies lasse die Verfassung aber nicht unbegrenzt zu. Das Land Brandenburg plant Zuschusskürzungen von rund 20 Prozent bei Grund- und Oberschulen, aber auch rund sechs Prozent höhere Zuschüsse für Gymnasien in freier Trägerschaft. Verglichen mit den bisherigen Regelungen, sollen die freien Schulen bis 2015 rund 50 Millionen Euro weniger Zuschüsse erhalten. Werde keine „realistische Neuberechung vorgenommen, müsse die Landesregierung mit einer Verfassungsklage rechnen, sagte Institutschef Thomas Langer am Mittwoch in Potsdam.
Der Landtag befasst sich am heutigen Donnerstag in einer Expertenanhörung mit den umstrittenen Plänen. Die Neuregelungen im Haushaltsbegleitgesetz des Landes sollen voraussichtlich im Dezember vom Parlament verabschiedet werden. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, Christoph Schröder, warf der Landesregierung vor, vielen freien Schulen die Existenzgrundlage zu nehmen. Geschäftsführer Detlef Hardorp wies darauf hin, dass das Bildungsministerium mit Durchschnittszahlen der Zuschüsse einen falschen Eindruck erwecke.
Gegen die Pläne protestieren Eltern seit Montag am Brauhausberg unterhalb des Landtags mit einem „Bildungscamp“ – und werben für die Vielfalt von Schulen.