Die Flughafengesellschaft hat am Donnerstag ihr BBI-Schallschutzprogramm für private Haushalte gestartet. In der kleinen 240-Einwohner-Gemeinde Selchow unterzeichnete Flughafenchef Rainer Schwarz mit der Selchower Familie Bacic die erste Kostenerstattungsvereinbarung im Rahmen des Programms.
Denn das westlich des neuen Hauptstadtflughafens BBI gelegene Selchow ist nach der Umsiedlung von Diepensee das Flughafendorf schlechthin und vom Lärm der landenden und startenden Maschinen besonders betroffen. „Keine Frage, dass wir hier mit den Schallschutzmaßnahmen für die Privathaushalte beginnen“, sagte Schwarz am Donnerstag.
Die Kosten für das Haus der Bacic', die die Flughafengesellschaft übernimmt, liegen bei 19.600 Euro plus 4000 Euro als Entschädigung für Lärmbelastungen auf Balkon oder Terrasse. In den nächsten Tagen erhalten weitere 25 Selchower Haushalte Kostenerstattungsvereinbarungen, so dass noch in diesem Monat mit dem Einbau von Schallschutzfenstern begonnen werden kann. Die Anwohner können für die Durchführung der Arbeiten unter 15 Baufirmen wählen, mit denen die Berliner Flughäfen entsprechende Abkommen getroffen haben.
Über 10.000 Anträge gingen ein
Ab Juli soll dann im ebenfalls vom Fluglärm stark betroffenen Bohnsdorf auf der Ostseite des BBI mit den Schallschutzmaßnahmen begonnen werden. Insgesamt stehen nach Angaben von Flughafenchef Schwarz 138 Millionen Euro für Schallschutz und Entschädigung zur Verfügung. Anspruchsberechtigt seien 25.000 Haushalte sowie 50 besondere Einrichtungen wie Kitas, Schule und Pflegeheime in den knapp 20 Anrainer-Kommunen und –Siedlungen. Über 10.000 Anträge gingen bei der Flughafengesellschaft bereits ein. Noch allerdings ist nicht endgültig klar, wer in welchem Ausmaß Anspruch auf Lärmschutzvorrichtungen hat.
Denn das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte 2006 in seinem Urteil zum BBI-Planfeststellungsbeschluss nicht nur ein weitgehendes Nachtflugverbot in der nächtlichen Kernzeit von 0 bis 5 Uhr verhängt, sondern auch Nachbesserungen beim sogenannten passiven Lärmschutz gefordert. Damit wird sich das Nachtschutzgebiet vergrößern und kommt es zu Veränderungen der Tagschutzzone. Für die Flughafengesellschaft wird das höhere Kosten für den Lärmschutz bedeuten, die sich aber im einstelligen Millionenbereich bewegen sollen. Klar aber ist, dass Hauseigentümer, die heute noch der Tagschutzzone zugeordnet sind, in die Nachtschutzzone rutschen und deswegen verstärkten Lärmschutz erhalten.
Vertrauensmann soll vermitteln
Der entsprechende Planergänzungsbeschluss, der auch die Anzahl der zugelassenen Nachtflüge in den Randzeiten von 22 bis 24 Uhr und 5 bis 6 Uhr regelt, soll nach Angaben des zuständigen Brandenburger Infrastrukturministerium im Spätsommer dieses Jahres vorliegen. Er kann beklagt werden.
Grundsätzlich haben Haus- und Grundstückseigentümer in den Schutzgebieten Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Airportworld in Schönefeld einreichen. Telefonische Informationen gibt es dort zwischen 10 und 18 Uhr unter der Nummer 030/60912070.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im brandenburgischen Landtag, Tina Fischer, zu deren Wahlkreis Selchow zählt, forderte am Donnerstag die Einschaltung eines unabhängigen Vertrauensmannes, um den Anwohnern zu ermöglichen, die mit Flughafen getroffenen Vereinbarungen zum Schallschutz überprüfen zu lassen. Der Kreis Dahme-Spreewald habe bereits für diesen Zweck und eine mobile Messstation 250.000 Euro in diesem Jahr im Haushalt eingestellt.
Im Gespräch für den Posten des Ombudsmannes ist Wolfgang Dietrich, der als Experte bereits am Flughafen Düsseldorf in dieser Funktion tätig war. Fischer hat indessen im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Fluglärmgesetz auf Bundesebene eine Kleine Anfrage an die Brandenburger Landesregierung gestartet. Sie will wissen, inwieweit das Land Brandenburg als Flughafengesellschafter sicherstellen kann, dass diejenigen Bürger, die bis zur Inbetriebnahme des BBI ihre Schallschutzmaßnahmen bereits abgeschlossen haben, nicht im nachhinein schlechter gestellt werden, da Nachbesserungen erst ab Abweichungen von mehr als 10 dezibel möglich sind. Das nämlich sieht Fischer zufolge ein Entwurf zur Änderung der Schallschutzverordnung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vor. Eine Antwort der Landesregierung steht noch aus.















