Nach heftigen Protesten von Bürgern und Politikern ist die Privatisierung von Seen in Brandenburg und den anderen neuen Bundesländern ausgesetzt worden. Die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) hat angekündigt, zumindest bis Ende des Jahres keine Gewässer auszuschreiben. Die Verhandlungen um den Verkauf des Fahrländer Sees bei Potsdam und des Schulzensees bei Fürstenberg in Brandenburg würden allerdings fortgeführt, sagte BVVG-Geschäftsführer Wolfgang Horstmann.
Er begründete den Stopp der Privatisierung damit, dass die BVVG sich zunächst auf den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an Pächter nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz konzentrieren wolle. Dieser müsse bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. „Die Zeit sollte genutzt werden, um die Diskussion über den Verkauf von Seen zu schlichten“, sagte Horstmann. Etwa 250 der 5000 Seen sollen langfristig einen neuen Besitzer erhalten.
Obwohl die BVVG im vergangenen Jahr nach eigener Darstellung nur einen See in Sachsen verkauft hatte, war die Privatisierung Thema im seenreichen Brandenburg zum Sommer-Aufreger 2009 geraten. Auslöser war die Online-Petition, die der Zossener Stadtverordnete (Linke) Carsten Preuß Anfang Juni startete. Er ist auch Vorstandsmitglied des Bundes für Umwelt und Naturschutz. Die Beschwerde scheiterte zwar an zu wenig Unterschriften, der politische Druck war aber wenige Monate vor der Bundestags- und Landtagswahl in Brandenburg groß genug geworden: Nach Ministerpräsident Matthias Platzeck forderte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (beide SPD) ein Moratorium. Auch Bundestagsabgeordnete von CDU, Linkspartei und Grüne werben für ein Ende des Seenverkaufs. Die Gegner der Privatisierung befürchten, dass die Bürger Badestellen und Stege nicht mehr nutzen können, Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen – und sich die Wasserqualität durch unsachgerechte Pflege verschlechtert. Vor allem verlieren die Kommunen ihre Einflussmöglichkeiten.
Die BBV-Geschäftsführer Wolfgang Horstmann und Wilhelm Müller wiesen nun darauf hin, dass die Gesellschaft nur ihren gesetzlichen Auftrag erfülle. Nach dem Einigungsvertrag sei sie verpflichtet, ehemals volkseigene Äcker, Wiesen, Wälder und Seen zu verkaufen. In den neuen Ländern privatisierte sie bislang etwa 14.000 Hektar Gewässerflächen im Wert von 15 Millionen Euro. Weitere 15.000 Hektar könnten noch verkauft werden, sagte Horstmann. Der weitaus größte Teil der Wasserflächen – mehr als 9000 Hektar – liegt in Brandenburg. Er unterstrich, die Interessen der Allgemeinheit, wie Baden im See, seien gesetzlich abgesichert – egal, wer der Eigentümer sei. „Wir werden die Seen verkaufen, solange der Bundestag die gesetzliche Grundlage nicht verändert“, sagte Horstmann.
Nach Ansicht der Brandenburger Bundestagsabgeordneten der Linken, Dagmar Enkelmann, ist die Bundesregierung gefordert, die BVVG „endlich vom Zwang zu befreien, Gewässer, aber auch Äcker und anderes Grundeigentum im Osten an den Meistbietenden zu verkaufen“. Ein länderübergreifender Beirat soll Vorschläge zur Neuausrichtung der BVVG erarbeiten. Auch der CDU-Kreischef von Teltow-Fläming, Danny Eichelbaum, mahnt, die Zeit müsse für eine endgültige gesetzliche Regelung genutzt werden. Denkbar wäre es, die Seen unentgeltlich an die Kommunen zu übertragen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein verlangt, der Bundestag müsse nach der Wahl am 27. September rasch über neue gesetzliche Bestimmungen debattieren.
Unklar ist, wieweit die Verhandlungen um den Fahrländer See und Schulzensee in den nächsten Monaten fortgeführt werden. Die Stadt Potsdam hat Interesse an einem Kauf des Fahrländer Sees angemeldet. Den Kommunen steht bei der Privatisierung der Seen das Vorkaufsrecht zu. Der neue Eigentümer würde nicht nur die Wasserfläche, sondern auch Teile des Ufers erwerben. Wie beim Wandlitzsee sei laut BVVG durch Versandung ein Uferstreifen entstanden, der dem amtlich vermessenen See zugerechnet werden muss. Konflikte zwischen dem neuen Besitzer und den Anwohnern sind vorprogrammiert.
Der Wandlitzsee gilt als Negativ-Beispiel für eine Privatisierung. Dort verlangte der neue Besitzer von der Gemeinde Geld für die Nutzung des Strandbades und bat auch die Anwohner für Ihre Steganlagen zur Kasse. „Das ist nicht so abgelaufen, wie wir uns das vorgestellt hatten“, sagte Horstmann. „Aber wir haben daraus gelernt.“



