Die Entscheidung über einen möglichen und landesweit ersten Sperrbezirk für Prostituierte an der Bundesstraße B2 zwischen Potsdam und Michendorf (Potsdam-Mittelmark) steht kurz bevor. Es werde in den nächsten Tagen ein Signal der Kommune erwartet, ob das Innenministerium eine entsprechende Verordnung zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes erlassen sollte, sagte der Sprecher des Innenministeriums Geert Piorkowski.

Seit Juli 2008 waren mehrere bulgarische Prostituierte an der Bundesstraße 2 ihrem Gewerbe nachgegangen. Bürger hatten sich beschwert, weil auf der Straße Schulbusse fahren und auch Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad unterwegs seien.

Die Polizei habe die Prostituierten im Herbst überprüft, sagte Piorkowski. Sie hätten gültige Reisepässe und Gesundheitszeugnisse vorgewiesen. Bisher lägen keine Straftatbestände vor. Schönbohms Sprecher verwies darauf, dass Prostitution nicht verboten und "nicht mehr schlechthin sittenwidrig" sei. Es gebe in diesem Fall auch keine Anhaltspunkte für Menschenhandel, Zwangsprostitution oder sexuelle Ausbeutung.

Er betonte aber die Bereitschaft des Ministeriums, einen Sperrbezirk einzurichten. Dort dürften Prostituierte ihrem Gewerbe nicht mehr nachgehen. "Dazu brauchen wir ein Signal der Kommune."

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU Brandenburg, Sven Petke, hatte die Behörden Mitte Dezember scharf angegriffen. "Seit Monaten weitet sich die offene Prostitution aus, und die Behörden schauen hilflos zu", sagte Petke. "Es sei nicht hinnehmbar, dass in unmittelbarer Nähe zu einer Schule, einem Friedhof und des Landtages offene Prostitution betrieben wird."

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wies in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Sven Petke darauf hin, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten sei. Eine sogenannte Sperrbezirksverordnung sei im Land Brandenburg bisher noch nicht erlassen worden.

dpa/sei